MVO-Leitfaden

EU-Konformitätserklärung: Definition, Pflichtinhalte, Umstellung auf die MVO

Das rechtsverbindliche Dokument hinter dem CE-Zeichen: was hineingehört — und was sich zum 20.01.2027 ändert.

Was ist eine Konformitätserklärung?

Die EU-Konformitätserklärung ist die rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, dass seine Maschine allen einschlägigen Anforderungen der geltenden EU-Rechtsvorschriften entspricht — heute der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Sie wird in alleiniger Verantwortung des Herstellers abgegeben und ist die Grundlage dafür, dass die CE-Kennzeichnung angebracht werden darf.

Wichtig für die Einordnung: Die Konformitätserklärung ist kein Prüfzertifikat einer Behörde, sondern eine Selbsterklärung. Der Hersteller bestätigt damit, dass er das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat — von der Risikobeurteilung über die technischen Unterlagen bis zur Betriebsanleitung. Bei unvollständigen Maschinen tritt an ihre Stelle die Einbauerklärung mit Montageanleitung.

Pflichtinhalte der Konformitätserklärung nach MVO

Die Maschinenverordnung legt fest, welche Angaben in die EU-Konformitätserklärung gehören. In der Praxis hat sich eine feste Gliederung etabliert:

  • Name und Anschrift des Herstellers, gegebenenfalls seines Bevollmächtigten in der EU
  • Die in der EU ansässige Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen
  • Eindeutige Identifizierung der Maschine: Bezeichnung, Funktion, Modell, Typ, Seriennummer
  • Die ausdrückliche Erklärung der Konformität mit der Verordnung (EU) 2023/1230 — plus weitere anwendbare EU-Vorschriften (z. B. EMV-Richtlinie)
  • Gegebenenfalls benannte Stelle und Nummer der Bescheinigung
  • Angewandte harmonisierte Normen (z. B. DIN EN ISO 12100) oder sonstige Spezifikationen
  • Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person

Konformitätserklärung umstellen und digital bereitstellen

Zum Stichtag 20. Januar 2027 muss der Rechtsbezug der Erklärung wechseln: Statt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Verordnung (EU) 2023/1230 zu referenzieren. Wer Maschinen mit Auslieferung um den Stichtag herum baut, sollte seine Vorlagen jetzt umstellen — eine Erklärung mit veraltetem Rechtsbezug ist ein vermeidbarer Mangel, der bei der Marktüberwachung sofort auffällt.

Aufbewahrung und Zugriff sind der zweite Stolperstein: Die Konformitätserklärung ist 10 Jahre ab Inverkehrbringen aufzubewahren und gehört zur Dokumentation der Maschine. Bewährt hat sich die digitale Ablage in der Maschinenakte hinter dem QR-Code der Maschine — versioniert, dauerhaft abrufbar und eindeutig der Seriennummer zugeordnet. Eine kostenlose Word-Vorlage mit allen Pflichtangaben finden Sie in unseren Vorlagen.

FAQ

Häufige Fragen

Wer darf die Konformitätserklärung unterschreiben?

Eine zeichnungsberechtigte Person des Herstellers — typischerweise Geschäftsführung oder eine bevollmächtigte Führungskraft. Die Erklärung erfolgt in alleiniger Verantwortung des Herstellers.

Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Zeichen an der Maschine, die Konformitätserklärung das dahinterstehende rechtsverbindliche Dokument. Ohne vollständige Konformitätserklärung darf kein CE-Zeichen angebracht werden.

Brauchen unvollständige Maschinen eine Konformitätserklärung?

Nein. Unvollständige Maschinen erhalten eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung — die EU-Konformitätserklärung gibt erst der Hersteller der Gesamtmaschine ab.

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