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Technische Dokumentation 19. Mai 2026

Service-relevante Schaltpläne gehören oft in die Anleitung – nicht aber die ganze CE-Akte

Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung verlangen, dass Anleitungen die für Nutzung, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung nötigen Zeichnungen und Diagramme enthalten. Interne Konstruktionsunterlagen der technischen Dokumentation sind damit aber nicht automatisch für jeden QR-Code bestimmt.

Servicetechniker in einer Industrieanlage prüft auf einem Tablet Wartungsunterlagen und technische Diagramme neben einer Maschine mit QR-Code

Wer Maschinendokumentation digital per QR-Code bereitstellt, steht schnell vor einer praktischen Abgrenzung: Welche Pläne müssen für Service und Betrieb erreichbar sein – und welche Unterlagen gehören nur in die technische Dokumentation für den Konformitätsnachweis?

Die offiziellen EU-Quellen geben darauf keine pauschale Freigabe für „alles online“, aber eine klare Richtung: Anleitungen müssen die für sichere Nutzung, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung nötigen Zeichnungen, Diagramme, Beschreibungen und Erklärungen enthalten. Gleichzeitig umfasst die technische Dokumentation deutlich weitergehende Konstruktions- und Nachweisunterlagen.

Was die Anleitung nach Maschinenrichtlinie bereits heute enthalten muss

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt in Anhang I Abschnitt 1.7.4.2 die Mindestinhalte der Anleitung. Dort heißt es, dass die Anleitung – soweit anwendbar – unter anderem die „drawings, diagrams, descriptions and explanations necessary for the use, maintenance and repair of the machinery and for checking its correct functioning“ enthalten muss.

Das ist für die Praxis wichtig: Wenn ein Schaltplan, Pneumatikplan, Funktionsdiagramm oder eine andere schematische Darstellung erforderlich ist, damit Bediener oder Instandhalter die Maschine sicher warten, reparieren oder auf korrekte Funktion prüfen können, gehört diese Information grundsätzlich in die Anleitung oder in einen dazugehörigen, für diese Nutzung vorgesehenen Dokumentensatz.

Die Richtlinie verlangt damit aber nicht automatisch jede interne Konstruktionszeichnung für jeden Empfänger. Maßgeblich ist die Frage, was für sichere Nutzung und Instandhaltung tatsächlich notwendig ist.

Der Kommissionsleitfaden macht die Erwartung an die Darstellung noch klarer

Der Leitfaden der Europäischen Kommission zu 2006/42/EG erläutert zu Abschnitt 1.7.4.2 Buchstabe e, dass diese Angaben der sicheren Nutzung, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung dienen. Wörtlich hebt der Leitfaden hervor, dass klare und einfache Zeichnungen, Diagramme, Grafiken und Tabellen oft besser geeignet sind als lange Textblöcke. Außerdem sollen die erforderlichen schriftlichen Erklärungen möglichst direkt bei den jeweiligen Abbildungen stehen.

Für technische Redaktionen und Dokumentationsverantwortliche ist das ein praktischer Hinweis: Wenn Serviceinformationen ohne schematische Darstellung schwer verständlich wären, ist eine reine Textbeschreibung meist nicht die bessere Compliance-Lösung.

Die Maschinenverordnung 2023/1230 übernimmt diese Logik

Auch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 führt diesen Punkt fort. In Anhang III Abschnitt 1.7.4.2 müssen die Anleitungen – soweit anwendbar – ebenfalls die für Nutzung, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung erforderlichen Zeichnungen, Diagramme, Beschreibungen und Erklärungen enthalten.

Neu und für die Praxis besonders relevant ist eine zusätzliche Differenzierung: Die Verordnung erlaubt, dass Wartungsanleitungen für vom Hersteller beauftragtes Fachpersonal ausnahmsweise nur in einer Amtssprache der Union geliefert werden dürfen, die dieses Fachpersonal versteht.

Das ist kein Freibrief für intransparente Dokumentation. Es zeigt aber deutlich, dass der Gesetzgeber zwischen allgemeinen Benutzerinformationen und spezifischen Serviceunterlagen für qualifiziertes Personal unterscheidet.

Was zur technischen Dokumentation gehört, aber nicht automatisch in den offenen QR-Code

Die Maschinenverordnung beschreibt die technische Dokumentation deutlich breiter als die Anleitung. Sie umfasst unter anderem Konstruktions- und Fertigungszeichnungen sowie Schaltbilder der Maschine, ihrer Komponenten, Baugruppen und Stromkreise sowie die dazu nötigen Erläuterungen.

Schon der Kommissionsleitfaden zur bisherigen Richtlinie erklärt denselben Grundgedanken für die technische Akte: Sie dient dazu, die Konformität der Maschine gegenüber Marktüberwachungsbehörden nachweisen zu können, und muss die Konstruktion, Herstellung und Funktionsweise der Maschine soweit abdecken, wie es für diese Beurteilung erforderlich ist.

Damit wird der Unterschied in der Praxis greifbar:

  • Anleitung / nutzungsnahe Servicedokumentation: alles, was für sicheren Betrieb, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung gebraucht wird.
  • Technische Dokumentation / CE-Akte: weitergehende Nachweis-, Konstruktions- und Bewertungsunterlagen für Hersteller und Behörden.

Nicht jede Unterlage aus der CE-Akte ist deshalb automatisch für Betreiber, Bediener oder jeden beliebigen QR-Scan bestimmt.

Was das für digitale Dokumentationssysteme konkret bedeutet

Gerade bei QR-Code-basierten Systemen ist diese Trennung organisatorisch wichtig.

1. Service-relevante Diagramme sollten auffindbar sein

Wenn Wartung oder Fehlersuche nur mit bestimmten Schalt- oder Funktionsplänen sicher möglich ist, sollten diese Unterlagen im digitalen Zugriffskonzept vorgesehen sein. Sonst ist die Information zwar intern vorhanden, am Einsatzort aber praktisch nicht nutzbar.

2. Zugriff darf differenziert organisiert werden

Die Quellen sprechen nicht dafür, sämtliche technischen Nachweise offen bereitzustellen. Ein sinnvoller Aufbau ist oft:

  • offener Bereich für Betriebsanleitung und allgemeine Benutzerinformationen,
  • geschützter Servicebereich für wartungs- und reparaturrelevante Pläne,
  • interner Bereich für vollständige CE-Akte, Risikobeurteilung und weitergehende Nachweise.

3. „Erforderlich“ ist das entscheidende Kriterium

Nicht jede Maschine braucht dieselbe Tiefe an Diagrammen in der Anleitung. Bei einfachen Produkten kann der notwendige Informationsumfang geringer sein als bei komplexen Anlagen mit elektrischen, pneumatischen oder softwaregestützten Funktionen. Entscheidend ist immer, welche Informationen für sichere Verwendung und Instandhaltung tatsächlich gebraucht werden.

Fazit

Die Rechtslage spricht weder für „gar keine Pläne im QR-Code“ noch für „die komplette CE-Akte für alle“. Belastbar ableiten lässt sich vielmehr ein Mittelweg: Die Anleitung muss die für sichere Nutzung, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung erforderlichen Zeichnungen und Diagramme enthalten. Darüber hinausgehende Konstruktions- und Nachweisunterlagen gehören zur technischen Dokumentation und sollten bewusst getrennt verwaltet werden.

Für Hersteller bedeutet das praktisch: Wer digitale Maschinendokumentation sauber aufsetzt, plant nicht nur Dateiformate, sondern auch Dokumentenzweck, Zielgruppe und Zugriffsniveau.

Quellen