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Betriebsanleitung 20. Mai 2026

Sicherheitsrelevante Ersatzteile gehören in die Anleitung – nicht nur in den Einkauf

Die Maschinenverordnung verlangt in den Anleitungen nicht nur Wartungshinweise, sondern auch die Spezifikation von Ersatzteilen, wenn diese die Gesundheit und Sicherheit der Bediener beeinflussen. Der Kommissionsleitfaden zur Maschinenrichtlinie erklärt zusätzlich, welche Prüf-, Wartungs- und Austauschinformationen konkret erwartet werden.

Servicetechniker prüft an einer Maschine mit QR-Code digitale Wartungsunterlagen und ein sicherheitsrelevantes Ersatzteil auf einem Tablet

Wer Maschinendokumentation digital bereitstellt, denkt bei Ersatzteilen oft zuerst an Einkauf, Lager oder After-Sales. Compliance-seitig ist die Frage aber enger und wichtiger: Welche Informationen zu Wartung, Austausch und Ersatzteilen müssen in die Anleitung, weil sie für die sichere Nutzung der Maschine relevant sind?

Genau dazu geben die offiziellen Quellen eine brauchbare Linie vor. Die Maschinenverordnung nennt ausdrücklich drei Punkte, die in der Anleitung abzudecken sind: Wartungsmaßnahmen des Benutzers, sichere Durchführung von Wartung und Einstellung sowie die Spezifikation von Ersatzteilen, wenn diese die Gesundheit und Sicherheit der Bediener beeinflussen.

Was die Maschinenverordnung ausdrücklich verlangt

Anhang III Abschnitt 1.7.4.2 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt in den Anleitungen unter anderem:

  • die Beschreibung der Einstell- und Wartungsarbeiten, die vom Benutzer durchzuführen sind,
  • Anweisungen, wie Einstellung und Wartung sicher auszuführen sind,
  • die Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese die Gesundheit und Sicherheit der Bediener betreffen.

Damit ist für die Praxis ein wichtiger Punkt geklärt: Es geht nicht nur um allgemeine Wartungstipps. Wenn ein bestimmtes Ersatzteil sicherheitsrelevant ist, muss die Anleitung mehr leisten als ein allgemeiner Hinweis wie „bei Bedarf tauschen”.

Der Kommissionsleitfaden wird bei der Umsetzung deutlich konkreter

Der Leitfaden der Europäischen Kommission zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erläutert diesen Punkt in §272 sehr praxisnah. Danach sollen die Anleitungen insbesondere angeben:

  • welche Wartungs- und Einstellarbeiten regelmäßig durchzuführen sind,
  • in welcher Frequenz diese Arbeiten stattfinden sollen,
  • welche Bauteile oder Elemente regelmäßig zu prüfen sind,
  • nach welchen Kriterien Reparatur oder Austausch erforderlich sind,
  • und welche Schutzmaßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen während der Wartung zu beachten sind.

Für digitale Dokumentationsprozesse ist vor allem ein Satz aus dem Leitfaden hilfreich: Eine allgemeine Pflicht zur Lieferung einer Ersatzteilliste leitet die Maschinenrichtlinie nicht pauschal her. Wenn aber verschleiß- oder austauschpflichtige Teile für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit relevant sind, müssen die Spezifikationen der geeigneten Ersatzteile in den Anleitungen stehen.

Warum das mehr ist als ein Service-Thema

In vielen Unternehmen liegen sicherheitsrelevante Austauschinformationen verteilt:

  • im ERP oder PLM,
  • in internen Serviceanweisungen,
  • in PDF-Anhängen aus dem After-Sales,
  • oder in alten Wartungsblättern beim Betreiber.

Aus Compliance-Sicht ist das riskant, wenn der sichere Betrieb davon abhängt, welches Teil eingesetzt wird oder wann ein Teil zu prüfen oder zu ersetzen ist. Dann reicht es nicht, dass irgendjemand im Service „schon weiß“, welches Bauteil gemeint ist.

Die Anleitungen müssen die für sichere Nutzung und Wartung nötigen Informationen dort verfügbar machen, wo sie im Einsatz gebraucht werden.

Welche Ersatzteile typischerweise sicherheitsrelevant sein können

Der Kommissionsleitfaden nennt als Beispiele unter anderem Ersatzteile oder Komponenten wie:

  • Schutzvorrichtungen und deren Befestigungen,
  • verschleißanfällige flexible Schutzeinrichtungen,
  • Filter für saubere Luft an Bedienplätzen,
  • tragende Bauteile bei Hebezeugen,
  • Schutzelemente zum Zurückhalten ausgeworfener Teile.

Die Logik dahinter ist übertragbar: Immer dann, wenn ein falsches, ungeeignetes oder verspätet ersetztes Teil neue Gefährdungen schafft oder Schutzfunktionen schwächt, wird die Ersatzteilfrage zum Bestandteil der Betriebsanleitung.

Was das für QR-Code-Dokumentation praktisch bedeutet

Für Hersteller und Betreiber ist das vor allem ein Strukturthema.

1. Wartungshinweise und Ersatzteilspezifikationen gehören zusammen gedacht

Wenn die Anleitung Prüffristen, Verschleißkriterien und Austauschvorgaben enthält, sollten diese Informationen im digitalen Zugang nicht von den zugehörigen Unterlagen getrennt werden. Ein Techniker braucht im Zweifel Prüfkriterium, Austauschhinweis und Spezifikation im selben Arbeitskontext.

2. Sicherheitsrelevante Ersatzteile brauchen Versionierung

Ändern sich freigegebene Spezifikationen, Prüfintervalle oder Austauschkriterien, ist das keine rein kaufmännische Änderung. Dann verändert sich möglicherweise eine sicherheitsrelevante Information der Anleitung. In einem digitalen Dokumentationssystem sollte deshalb nachvollziehbar sein, welche Fassung aktuell gilt.

3. Nicht jede Ersatzteilliste gehört offen in denselben Bereich

Die Quellen verlangen nicht, jede kommerzielle Ersatzteilinformation öffentlich zu verteilen. Sinnvoll ist oft eine Trennung zwischen:

  • allgemeiner Betriebsanleitung,
  • wartungsnahen Unterlagen für Service und Instandhaltung,
  • internen technischen Nachweisen.

Entscheidend ist, dass sicherheitsrelevante Austauschinformationen für die vorgesehenen Nutzer erreichbar und verständlich sind.

Ein einfacher Praxis-Check für bestehende Dokumentation

Ein kurzer Prüfpunkt für Redaktionen, CE-Verantwortliche und Serviceabteilungen lautet:

  1. Gibt es Bauteile, deren Zustand regelmäßig sicherheitsrelevant geprüft werden muss?
  2. Ist beschrieben, wann diese Prüfung stattzufinden hat?
  3. Ist beschrieben, woran Verschleiß oder Austauschbedarf erkannt wird?
  4. Ist festgelegt, welche Ersatzteile oder Spezifikationen verwendet werden müssen?
  5. Ist diese Information am Einsatzort digital tatsächlich auffindbar?

Wenn eine dieser Fragen mit Nein beantwortet wird, liegt das Problem oft nicht bei der Rechtsgrundlage, sondern bei der Dokumentationsstruktur.

Fazit

Die Maschinenverordnung behandelt Ersatzteile nicht als bloßes After-Sales-Thema. Sobald Ersatzteile die Gesundheit und Sicherheit der Bediener beeinflussen, gehören ihre Spezifikationen in die Anleitung. Der Kommissionsleitfaden zur Maschinenrichtlinie macht zusätzlich klar, dass Wartungshinweise nicht abstrakt bleiben dürfen: Frequenzen, Prüfpunkte, Austauschkriterien und Schutzmaßnahmen müssen konkret beschrieben sein.

Für digitale Maschinendokumentation bedeutet das praktisch: Sicherheitsrelevante Ersatzteilinformationen sollten gezielt versioniert, einsatznah strukturiert und am QR-Code-Zugang auffindbar sein – nicht nur im internen Einkaufssystem.

Quellen