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Digitale Dokumentation 11. Juni 2026

Mehrere Betriebsarten, eine Anleitung? Warum Automatik, Einrichten und Service getrennt dokumentiert werden sollten

Wenn Maschinen mehrere Betriebsarten mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufen haben, reicht eine unscharfe Sammelanleitung nicht aus. Die Maschinenrichtlinie und der EU-Leitfaden zeigen, warum digitale Dokumentation Betriebsarten klar trennen und Grenzen sauber benennen sollte.

Industriemaschine mit Betriebsartenwahlschalter für Automatik, Einrichten und Service neben einem Tablet mit digitaler Betriebsanleitung in einer Werkhalle

Viele Maschinen arbeiten nicht nur in einem Zustand. In der Praxis gibt es oft mindestens einen Produktionsmodus, dazu Einrichten, Testen, Störungsbeseitigung oder Service. Genau an dieser Stelle wird Dokumentation schnell unpräzise: Die PDF ist vorhanden, der QR-Code funktioniert, aber die Anweisungen vermischen Tätigkeiten mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen, Freigaben und Risiken.

Für digitale Dokumentation ist das kein Nebenthema. Wenn dieselbe Anleitung Automatikbetrieb, Einrichtbetrieb und Wartung nur lose in einem Fließtext behandelt, steigt das Fehlerrisiko. Offizielle EU-Quellen legen deshalb eine klare Linie nahe: Betriebsarten müssen technisch und dokumentarisch sauber unterscheidbar sein.

Was die Maschinenrichtlinie zu mehreren Betriebsarten verlangt

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt in Anhang I Nummer 1.2.5 die “Auswahl von Steuerungs- oder Betriebsarten”.

Dort steht unter anderem:

  • Die gewählte Steuerungs- oder Betriebsart muss andere Betriebsarten übersteuern, ausgenommen den Not-Halt.
  • Wenn eine Maschine in mehreren Betriebsarten verwendet werden kann, die unterschiedliche Schutzmaßnahmen oder Arbeitsverfahren erfordern, braucht sie einen Betriebsartenwähler, der in jeder Stellung verriegelbar sein kann.
  • Jede Stellung muss eindeutig identifizierbar sein und genau einer Betriebs- oder Steuerungsart entsprechen.
  • Wenn für bestimmte Arbeiten mit geöffneter Schutzeinrichtung oder deaktivierter Schutzeinrichtung gearbeitet werden muss, sind dafür zusätzliche Bedingungen einzuhalten, etwa Zustimmtaster, reduzierte Risikobedingungen und Schutz gegen gefährliche verknüpfte Abläufe.

Für die Dokumentationspraxis ist der Kernpunkt einfach: Wenn die Maschine selbst zwischen verschiedenen Modi unterscheidet, darf die Anleitung diese Modi nicht in einer allgemeinen Beschreibung zusammenziehen.

Auch die Anleitung selbst muss die Nutzungsbedingungen konkret beschreiben

Die gleiche Richtlinie verlangt in Anhang I Nummer 1.7.4.2, was eine Betriebsanleitung mindestens enthalten muss. Dazu gehören unter anderem:

  • die Beschreibungen, Zeichnungen, Diagramme und Erklärungen, die für Verwendung, Wartung und Reparatur nötig sind,
  • eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung,
  • Warnungen vor vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung,
  • Anweisungen zur Inbetriebnahme und Benutzung,
  • Informationen zu Restrisiken,
  • und die vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen einschließlich persönlicher Schutzausrüstung, soweit erforderlich.

Damit ist die Anleitung nicht nur ein Begleittext zur Maschine. Sie ist der Ort, an dem unterschiedliche Nutzungsbedingungen, sichere Grenzen und Restgefahren für den jeweiligen Arbeitsschritt nachvollziehbar beschrieben werden müssen.

Was der EU-Leitfaden für die Dokumentation daraus ableitet

Der Leitfaden der Europäischen Kommission zur Maschinenrichtlinie präzisiert diese Anforderungen an mehreren Stellen.

1. Die Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung muss alle Betriebsarten abdecken

In §263 erläutert der Leitfaden, dass die Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung die Grenzen der Einsatzbedingungen nennen muss, die der Risikobeurteilung sowie der Konstruktion zugrunde liegen. Wörtlich wichtig für Dokumentationssysteme ist der Zusatz, dass diese Beschreibung alle unterschiedlichen Betriebsarten und Nutzungsphasen der Maschine abdecken muss.

Der Leitfaden nennt als Beispiele für solche sicheren Parameter unter anderem:

  • maximale Lasten,
  • maximale Neigung,
  • zulässige Windgeschwindigkeit,
  • maximale Werkstückabmessungen,
  • maximale Drehzahl bestimmter Werkzeuge,
  • oder die Art von Materialien, die sicher bearbeitet werden können.

Das ist für digitale Betriebsanleitungen sehr relevant. Eine strukturierte Anleitung sollte nicht nur nach Baugruppen oder Dateitypen gegliedert sein, sondern dort, wo es fachlich nötig ist, nach Betriebsart und Freigabebedingung.

2. Vorhersehbare Fehlanwendungen gehören ausdrücklich in die Anleitung

Der gleiche §263 stellt klar, dass die Anleitung auch Warnungen gegen vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen enthalten muss. Der Leitfaden empfiehlt, dem Nutzer typische Gründe für solche Fehlanwendungen und die möglichen Folgen zu verdeutlichen.

Bei mehreren Betriebsarten sind solche Fehlanwendungen in der Praxis gut bekannt, zum Beispiel:

  • Einrichten im falschen Modus,
  • Arbeiten bei überbrückten Schutzeinrichtungen außerhalb des vorgesehenen Verfahrens,
  • Bedienhandlungen aus dem Automatikablauf heraus, obwohl eine sichere Einrichtfunktion vorgesehen ist,
  • oder Servicearbeiten, für die die Maschine dokumentarisch nur unzureichend vom Produktionsbetrieb getrennt wurde.

3. Benutzungsanweisungen müssen die Auswahl und sichere Nutzung aller Betriebsarten abdecken

In §265 erläutert der Leitfaden zu Anhang I Nummer 1.7.4.2 Buchstabe k, dass die Anweisungen zur Benutzung die verschiedenen Nutzungsphasen der Maschine behandeln müssen. Als ausdrücklich genannte Punkte nennt der Leitfaden unter anderem:

  • normalen Betrieb,
  • Einstellen und Justieren,
  • den richtigen Gebrauch von Bedienelementen, Schutzeinrichtungen und Schutzvorrichtungen,
  • den Einsatz mitgelieferter Sonderwerkzeuge,
  • sowie die Auswahl und sichere Nutzung aller Betriebs- oder Steuerungsarten.

Das ist ein belastbarer Hinweis gegen pauschale Sammelanleitungen. Wenn die Quelle selbst verlangt, die sichere Nutzung aller Betriebsarten abzudecken, sollte die digitale Anleitung diese Struktur sichtbar machen.

Was das für QR-Code-gestützte Dokumentation praktisch bedeutet

Für docks-nahe Dokumentationsstrukturen lässt sich daraus eine nüchterne Umsetzungslogik ableiten.

1. Betriebsarten als eigene Dokumentationsebene anlegen

Wenn eine Maschine mehrere Modi hat, sollte die digitale Anleitung diese Ebenen klar getrennt ausweisen, zum Beispiel:

  • Automatikbetrieb
  • Einrichten / Rüsten
  • Testbetrieb
  • Reinigung
  • Wartung / Service
  • Störungsbeseitigung

Das ist kein Selbstzweck. Es hilft, Schutzlogiken, Voraussetzungen und Zuständigkeiten pro Modus sauber abzubilden.

2. Voraussetzungen und Freigabebedingungen direkt am Modus dokumentieren

Statt allgemeiner Sammelsätze sind pro Betriebsart konkrete Angaben hilfreicher, etwa:

  • welche Schutzeinrichtungen aktiv sein müssen,
  • ob reduzierte Geschwindigkeit vorgesehen ist,
  • welche Bedienelemente verwendet werden dürfen,
  • ob eine zweite Person ausgeschlossen sein muss,
  • welche PSA erforderlich ist,
  • und welche Restgefahren trotz Schutzkonzept verbleiben.

Genau solche Informationen passen gut zu verknüpften Wissensinhalten, Checklisten, Bildern oder Schritt-für-Schritt-Sequenzen.

3. Bilder und Videos nur ergänzend verwenden

Multimedia kann gerade bei Betriebsartenwechseln nützlich sein, etwa um die Stellung eines Wahlschalters, eine zulässige Zugriffsposition oder die Reihenfolge eines Einrichtvorgangs zu zeigen.

Die offiziellen Quellen geben aber keinen Anlass, den formalen Anweisungskern in Videos zu verstecken. Die verbindliche Logik bleibt textlich und strukturell nachvollziehbar: Welche Betriebsart ist gewählt? Welche Schutzbedingungen gelten? Was ist unzulässig? Welche Restrisiken bleiben?

Video- und Bildmaterial eignet sich deshalb als Ergänzung, nicht als Ersatz für eindeutige Anweisungen.

4. Dokumentation ersetzt keine technische Schutzfunktion

Eine digitale Anleitung kann sehr klar erklären, wann in welchem Modus gearbeitet werden darf. Sie ersetzt aber nicht den technischen Teil aus Anhang I Nummer 1.2.5.

Wenn die Maschine für bestimmte Arbeiten einen verriegelbaren Betriebsartenwähler, Zustimmtaster oder andere Schutzmaßnahmen braucht, muss das an der Maschine und in ihrer Steuerung umgesetzt sein. Die Dokumentation kann diese Schutzlogik erklären und absichern, aber sie kann sie nicht kompensieren.

Wo Projekte in der Praxis scheitern

Ein Portal, aber keine klare Moduslogik

Viele Systeme ordnen Inhalte nur nach Dateinamen oder Abteilungen. Dann liegen unter “Bedienung” und “Service” zwar PDFs, aber der Nutzer erkennt nicht sofort, welche Anweisungen für welche Betriebsart gelten.

Betriebsarten werden sprachlich vermischt

Begriffe wie “Manuell”, “Setup”, “Service”, “Jog” oder “Einrichten” werden in HMI, Anleitung und Schulungsunterlage nicht immer konsistent verwendet. Das erhöht die Verwechslungsgefahr gerade bei mehrsprachiger Dokumentation.

Schulungsvideos ersetzen schriftliche Anweisungen

Wenn sicherheitsrelevante Moduswechsel nur im Video gezeigt, aber nicht in belastbarer Text- und Schrittstruktur dokumentiert werden, fehlt oft die schnelle Nachvollziehbarkeit für Service, Audit oder Betreiberwechsel.

Training und Anleitung werden verwechselt

Der Leitfaden weist in §265 außerdem darauf hin, dass der Hersteller angeben soll, ob besondere Schulung nötig ist. Die Anleitung ist deshalb nicht automatisch ein vollständiges Schulungsprogramm. Digitale Dokumentation kann Schulungsinhalte begleiten, sollte aber die Grenze zwischen formaler Anleitung und Unterweisung sauber halten.

Ein kurzer Prüfblock für bestehende digitale Anleitungen

Wer bereits QR-Codes, Portale oder HMI-nahe Dokumentation nutzt, kann die Struktur mit fünf Fragen prüfen:

  1. Sind die Betriebsarten der Maschine in der Anleitung als eigene, klar erkennbare Ebenen abgebildet?
  2. Beschreibt jede Betriebsart ihre eigenen Schutzmaßnahmen, Voraussetzungen und Grenzen?
  3. Werden vorhersehbare Fehlanwendungen pro Modus konkret benannt?
  4. Sind HMI-Begriffe, Wahlschalter, Bilder und Anleitung sprachlich deckungsgleich?
  5. Ist klar getrennt, was Anleitung, was Schulung und was technische Schutzfunktion ist?

Wenn mehrere Punkte offen bleiben, liegt das Problem oft nicht im Dateiformat, sondern in einer unklaren Informationsarchitektur.

Fazit

Wo Maschinen mehrere Betriebsarten mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen haben, sollte die Dokumentation diese Unterschiede nicht glätten.

Die Maschinenrichtlinie verlangt bereits heute eindeutige Betriebsartenlogik an der Maschine. Gleichzeitig fordert sie in der Anleitung konkrete Angaben zu Nutzung, Fehlanwendung, Restrisiken und Schutzmaßnahmen. Der EU-Leitfaden macht daraus für die Praxis eine klare Erwartung: Die Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung und die Benutzungsanweisungen müssen alle Betriebsarten und Nutzungsphasen abdecken.

Für digitale Dokumentation bedeutet das: QR-Code-Zugänge, verknüpfte Wissensinhalte, Bilder und Videos sind besonders dann stark, wenn sie nach Betriebsart, Freigabebedingung und sicherem Ablauf strukturiert sind. Genau dort entsteht der praktische Mehrwert einer modernen Anleitung – nicht in mehr Dateien, sondern in klarer Trennung der Situationen, in denen Menschen mit der Maschine arbeiten.

Quellen