Ab Januar 2027 löst die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verbindlich ab. Der aktualisierte Praxisleitfaden von André Schneider (6. Auflage 2026, VDE Verlag, ISBN 978-3-8007-6537-9) bereitet Hersteller auf diesen Wechsel vor. Die CE-Kennzeichnung ist gesetzliche Pflicht für jede Maschine oder Anlage, die im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht oder betrieben wird. Hersteller müssen Risikobeurteilungen, technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen nachweisbar korrekt erstellen. Wer den Übergang zur neuen Maschinenverordnung verpasst, riskiert ab Januar 2027 die Zulassung seiner Produkte. Die Dokumentation ist dabei kein Anhang, sondern rechtlich Bestandteil des Produkts selbst.
CE-Kennzeichnung und CE-Dokumentation: Anforderungen, Struktur und praktische Umsetzung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die CE-Kennzeichnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung dafür, dass Maschinen und Anlagen innerhalb der EU in Verkehr gebracht oder betrieben werden dürfen. Ohne sie ist kein legaler Marktzugang möglich.
Was die CE-Kennzeichnung rechtlich bedeutet
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bildet seit ihrer Einführung die zentrale Rechtsgrundlage für die CE-Kennzeichnung von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie löste die Vorgängerrichtlinie 98/37/EG ab und präzisierte dabei auch die verwendete Fachsprache: Der Begriff “Risikobeurteilung” ersetzte den bis dahin gebräuchlichen Ausdruck “Gefahrenanalyse”, der häufig mit der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsanalyse verwechselt wurde.
In deutsches Recht wurde die Richtlinie als 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) umgesetzt. Hersteller, Händler und Importeure müssen neben der Maschinenrichtlinie weitere europäische Richtlinien berücksichtigen, darunter die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie.
Ab Januar 2027 löst die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie verbindlich ab. Die inhaltlichen Änderungen sind begrenzt; unter anderem wird Anhang 1 künftig als Anhang 2 bezeichnet.
Welche Dokumente am und mit der Maschine vorliegen müssen
An oder neben jeder Maschine müssen folgende Informationen vorhanden sein:
- CE-Zeichen am Produkt
- Betriebsanleitung in der Originalsprache sowie in der Sprache des Verwenderlandes
- Konformitätserklärung, die ausdrücklich als Produktbestandteil gilt und jeder Maschine beiliegen muss
- Angaben zur Geräuschemission, beispielsweise ein konkreter Messwert wie 78 dB(A) oder der Hinweis auf einen Wert unter 70 dB(A), sofern die Maschine diesen tatsächlich erreicht
Die Konformitätserklärung ist kein optionales Begleitdokument, sondern Teil des Produkts selbst.
Praktische Implikationen für Maschinenbauer und Betreiber
1. Dokumentation ist kein Nachgedanke. Planung, Konstruktion und Inbetriebnahme einer Maschine sind aufwendig. Die rechtskonforme Dokumentation, bestehend aus Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Übersetzungen und CE-Unterlagen, ist ein gleichwertiger Bestandteil des Herstellungsprozesses, kein optionaler Zusatz.
2. Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung sind eigenständige Verfahren. Die Risikobeurteilung bewertet Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen. Das Konformitätsbewertungsverfahren dokumentiert, dass alle anwendbaren Anforderungen aus den relevanten Richtlinien und Normen erfüllt sind. Beide Verfahren müssen separat und nachvollziehbar durchgeführt werden.
3. Die Umstellung auf die Maschinenverordnung 2023/1230 erfordert frühzeitige Vorbereitung. Ab Januar 2027 ist die neue Verordnung verbindlich. Wer Maschinen entwickelt oder zertifiziert, sollte die Anforderungen bereits jetzt in Entwicklungs- und Dokumentationsprozesse integrieren, um Neubewertungen kurz vor dem Stichtag zu vermeiden.
4. Externe Dienstleister können Dokumentationslücken schließen. Risikobeurteilungen, Betriebsanleitungen und CE-Dokumentation lassen sich an spezialisierte Dienstleister auslagern. Das entlastet interne Ressourcen, setzt aber voraus, dass technische Informationen vollständig und strukturiert übergeben werden.
Quellen
- CE-Kennzeichnung praxisgerecht umsetzen und rechtssicher dokumentieren – Schneider, André (prweb.de)
- CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen (midok.de)
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Informationen zur CE-Kennzeichnung (ce-zeichen.de)
Häufige Fragen
Was ist die CE-Kennzeichnung und warum ist sie für Maschinenhersteller verpflichtend?
Die CE-Kennzeichnung ist die notwendige Voraussetzung dafür, eine Maschine oder Anlage innerhalb der EU in Verkehr zu bringen oder zu betreiben. Hersteller, Händler und Importeure müssen dabei europäische Richtlinien, nationale Umsetzungen sowie technische Normen berücksichtigen. In Deutschland ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in nationales Recht umgesetzt worden.
Welche Unterlagen müssen einer Maschine bei der CE-Kennzeichnung beiliegen?
An oder neben der Maschine müssen folgende Informationen vorhanden sein: das CE-Zeichen am Produkt selbst, eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes (als ‘Original’-Betriebsanleitung), eine Konformitätserklärung, die ausdrücklich als Produktbestandteil gilt und jeder Maschine mitgeliefert wird, sowie Angaben zur Geräuschemission, zum Beispiel ein konkreter Messwert wie 78 dB(A) oder der Hinweis auf einen Wert unter 70 dB(A).
Was unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG von ihrer Vorgängerversion?
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die textlich überarbeitete Nachfolgerichtlinie der Ausgabe 98/37/EG. Eine wesentliche Änderung ist die Begrifflichkeit: Der frühere Ausdruck ‘Gefahrenanalyse’ wurde durch ‘Risikobeurteilung’ ersetzt. Diese Anpassung war nötig, weil ‘Gefahrenanalyse’ bis 2007 gebräuchlich war, jedoch häufig mit der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsanalyse verwechselt wurde.
Wann löst die EU-Maschinenverordnung die bestehende Maschinenrichtlinie ab, und was ändert sich?
Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 wird ab Januar 2027 verbindlich und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Inhaltlich enthält sie nur wenige Änderungen, darunter eine Umstrukturierung der Anhänge: So wird der bisherige Anhang 1 dann zu Anhang 2. Hersteller sollten die Umstellung in ihrer technischen Dokumentation und ihren Konformitätsbewertungsverfahren frühzeitig einplanen.
Welche Richtlinien müssen neben der Maschinenrichtlinie bei der CE-Kennzeichnung berücksichtigt werden?
Je nach Produktart sind weitere Richtlinien relevant, darunter die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Für Maschinen mit Außeneinsatz kann zusätzlich die Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG gelten. André Schneider behandelt diese Anforderungen in seinem Praxisleitfaden ‘Zertifizierung im Rahmen der CE-Kennzeichnung’ (6. Auflage 2026, VDE Verlag, ISBN 978-3-8007-6537-9) auf 204 Seiten.