Ab Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verbindlich: Hersteller müssen Risikobeurteilungen, technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen nachweisbar korrekt erstellen und archivieren. Die CE-Dokumentation ist nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kein optionaler Anhang, sondern rechtlich Bestandteil des Produkts selbst. Wer den Übergang zur neuen Maschinenverordnung bis Januar 2027 versäumt, riskiert die Marktzulassung seiner Produkte im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Für Maschinenhersteller bedeutet das: Technische Unterlagen, Konformitätserklärungen und Risikobeurteilungen müssen vollständig, strukturiert und jederzeit nachweisbar vorliegen.
CE-Dokumentation: Vollständige Anforderungen und Archivierungspflichten nach Maschinenrichtlinie
Die CE-Kennzeichnung ist gesetzliche Pflicht für jede Maschine oder Anlage, die im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht oder betrieben wird. Die zugehörige technische Dokumentation ist dabei kein optionaler Anhang, sondern rechtlich Bestandteil des Produkts selbst.
Was die CE-Dokumentation umfassen muss
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Hersteller verpflichtet, folgende Unterlagen nachweisbar korrekt zu erstellen und vorzuhalten:
- Risikobeurteilung: systematische Analyse aller relevanten Gefährdungen der Maschine
- Technische Unterlagen: Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Prüfprotokolle und Beschreibungen der Sicherheitslösungen
- Konformitätserklärung: schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das Produkt den anwendbaren Richtlinien entspricht
- Betriebsanleitung: in der Sprache des Bestimmungslandes
Erst wenn diese Dokumentation vollständig vorliegt, darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden.
Vier praktische Implikationen für Hersteller
1. Archivierungspflicht beginnt mit dem Inverkehrbringen Die technischen Unterlagen müssen nach dem Inverkehrbringen einer Maschine für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden und auf behördliche Anfrage vollständig verfügbar sein. Eine lückenhafte Ablage kann die Marktberechtigung nachträglich gefährden.
2. Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung Die Einhaltung der Maschinenrichtlinie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Geschäftsleitung muss sicherstellen, dass Konstrukteure die Inhalte der Richtlinie kennen, verstehen und anwenden. Eine Delegation der Aufgabe ohne Kontrolle entbindet nicht von der Haftung.
3. Harmonisierte Normen konkretisieren die Anforderungen Die Richtlinie selbst formuliert Schutzziele. Welche technischen Maßnahmen konkret erforderlich sind, ergibt sich aus den harmonisierten Normen, die dem jeweiligen Maschinentyp zugeordnet werden. Die Auswahl der passenden Normen ist Teil des Konformitätsbewertungsprozesses und erfordert tiefgreifende Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen.
4. Ab Januar 2027 gelten neue Regeln Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab Januar 2027 verbindlich ab. Wer den Übergang verpasst, riskiert ab diesem Zeitpunkt die Zulassung seiner Produkte. Hersteller sollten ihre bestehende Dokumentationsstruktur frühzeitig auf die neuen Anforderungen prüfen. Der aktualisierte Praxisleitfaden von André Schneider (6. Auflage 2026, VDE Verlag, ISBN 978-3-8007-6537-9) bereitet Hersteller konkret auf diesen Wechsel vor.
Dokumentation als integraler Produktbestandteil
Der häufigste Fehler in der Praxis: Dokumentation wird erst nach Abschluss der Konstruktion erstellt, statt begleitend aufgebaut zu werden. Die Risikobeurteilung muss den Entwicklungsprozess steuern, nicht dokumentieren. Wer die CE-Dokumentation als Pflichtübung am Ende des Projekts behandelt, erhöht das Risiko von Lücken, die bei einer Marktüberwachungsprüfung auffallen.
Weitere Informationen zur strukturierten Umsetzung finden Sie im Artikel CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Quellen
- Die EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - compliance.gmbh
- CE-Kennzeichnung Maschinenverordnung Product Compliance - ASI Akademie für Sicherheit
- CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - docks.io
Häufige Fragen
Welche Dokumente gehören zur CE-Dokumentation nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
Zur CE-Dokumentation gehören mindestens drei Bestandteile: die Risikobeurteilung, die technische Dokumentation sowie die EU-Konformitätserklärung. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt vor, dass diese Unterlagen nachweisbar korrekt erstellt werden. Die Dokumentation ist dabei kein optionaler Anhang, sondern rechtlich Bestandteil des Produkts selbst. Ohne vollständige Unterlagen darf eine Maschine im Europäischen Wirtschaftsraum nicht in Verkehr gebracht oder betrieben werden.
Ist die CE-Kennzeichnung für alle Maschinen im EWR verpflichtend?
Ja. Die CE-Kennzeichnung ist gesetzliche Pflicht für jede Maschine oder Anlage, die im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht oder betrieben wird. Sie symbolisiert die Übereinstimmung mit den geltenden EU-Richtlinien und ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb der Union. Ohne CE-Kennzeichnung ist kein legaler Marktzugang möglich. Die Verantwortung dafür liegt beim Hersteller, der sicherstellen muss, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Was ändert sich ab Januar 2027 für Maschinenhersteller?
Ab Januar 2027 löst die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verbindlich ab. Hersteller, die den Übergang verpassen, riskieren ab diesem Zeitpunkt die Zulassung ihrer Produkte. Der aktualisierte Praxisleitfaden von André Schneider (6. Auflage 2026, VDE Verlag, ISBN 978-3-8007-6537-9) bereitet Hersteller konkret auf diesen Wechsel vor. Es empfiehlt sich, bestehende Dokumentationen frühzeitig auf die neuen Anforderungen zu prüfen.
Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die Maschinenrichtlinie korrekt angewendet wird?
Die Geschäftsleitung des Herstellers trägt die Verantwortung. Sie muss sicherstellen, dass der Konstrukteur die Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kennt, versteht und anwendet. Die Einhaltung der Richtlinie ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört auch die Pflicht, harmonisierte Normen zu identifizieren, die auf das jeweilige Produkt zutreffen, und diese bei der Konstruktion sowie der Erstellung der technischen Unterlagen zu berücksichtigen.
Wie lange müssen CE-Dokumentationsunterlagen archiviert werden?
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet Hersteller, die technischen Unterlagen für mindestens zehn Jahre nach dem letzten Herstellungsdatum der Maschine aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Da die Dokumentation rechtlich Bestandteil des Produkts ist, muss sie vollständig und nachvollziehbar strukturiert sein, nicht nur vorhanden.