Die Norm DIN EN IEC/IEEE 82079-1 in ihrer zweiten Edition ist laut DKE die zentrale Grundlage für die Erstellung von Nutzungsinformationen, zu denen auch Warnhinweise und Gefahrenkennzeichnungen in Betriebsanleitungen zählen. Für Technische Redakteure und Compliance-Verantwortliche im Maschinenbau legt die Norm verbindliche Anforderungen sowohl an die Nutzungsinformation selbst als auch an den Informationsmanagementprozess fest. Wer Betriebsanleitungen nach diesen Vorgaben gestaltet, stellt sicher, dass Warnhinweise und Gefahrenkennzeichnungen den Nutzer mit den notwendigen Informationen versorgen. Die Norm wurde von der Joint Working Group 16 aus IEC/TC 3 und ISO/TC 10/SC 1 in Zusammenarbeit mit IEEE erarbeitet, was ihr internationales Gewicht unterstreicht. (Quelle: DKE, Stand 11.08.2021)
Warnhinweise in Betriebsanleitungen: Was die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 vorschreibt
Die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 ist laut der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) die wichtigste Norm für die Technische Kommunikation. Ihre zweite Edition regelt sowohl Anforderungen an die sogenannte Nutzungsinformation als auch an den zugehörigen Informationsmanagementprozess.
Was bedeutet „Nutzungsinformation”?
Eine der auffälligsten Änderungen der zweiten Edition: Der bisherige Begriff „Gebrauchsanleitung” wurde durch „Nutzungsinformation” ersetzt. Das ist keine rein sprachliche Entscheidung. Der neue Begriff fasst alle Formen der Produktbegleitung zusammen, in denen Nutzer die notwendigen Informationen erhalten, um ein Produkt sicher und bestimmungsgemäß zu verwenden. Das schließt digitale Formate, Schnellstartanleitungen und eingebettete Hinweise ausdrücklich ein.
Die Norm wurde in der Joint Working Group 16 von IEC/TC 3 und ISO/TC 10/SC 1 in Zusammenarbeit mit IEEE erarbeitet, wobei IEC für Teil 1 federführend war.
Praktische Implikationen für Hersteller und Technische Redakteure
1. Warnhinweise müssen systematisch eingebunden werden. Die Norm legt fest, dass die Nutzungsinformation den Nutzer mit den notwendigen Informationen versorgt, um Risiken zu vermeiden. Warnhinweise sind kein optionales Zusatzelement, sondern integraler Bestandteil des Dokuments. Technische Redakteure sind verpflichtet, Gefahren produkt- und verwendungsspezifisch zu identifizieren und klar zuzuordnen.
2. Der Informationsmanagementprozess wird mitgeregelt. DIN EN IEC/IEEE 82079-1 beschränkt sich nicht auf das fertige Dokument. Sie erfasst auch den Prozess, durch den Nutzungsinformationen entstehen. Für Unternehmen bedeutet das: Wer Betriebsanleitungen erstellt, muss nachvollziehbare Prozesse vorhalten, nicht nur ein korrektes Endprodukt.
3. Die Norm ist als Multipart-Standard konzipiert. Teil 1 ist bereits veröffentlicht. Weitere Teile sind geplant und tragen jeweils die federführende Normungsorganisation im Namen. Hersteller und Redakteure sollten die Normenentwicklung aktiv verfolgen, da neue Teile spezifische Produktgruppen oder Dokumentationsformen betreffen können.
4. Der Anwendungsbereich ist produktübergreifend. Der Anwendungsbereich der Norm ist die Erstellung von Nutzungsinformationen für Produkte, ohne Einschränkung auf eine bestimmte Branche. Das bedeutet: Auch Maschinenbauunternehmen, die bisher eigene Hausstandards verwendet haben, sollten ihre Dokumentation an DIN EN IEC/IEEE 82079-1 messen.
Weitere Hintergründe zu Anforderungen an technische Dokumentation und Compliance im Maschinenbau finden Sie in unseren Artikeln zu Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung sowie zur strukturierten Erstellung von Betriebsanleitungen.
Quellen
Häufige Fragen
Was ist die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 und warum ist sie für Betriebsanleitungen relevant?
Die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 ist die zentrale Norm für die Technische Kommunikation. Sie regelt sowohl die Anforderungen an Nutzungsinformationen als auch an den Informationsmanagementprozess. Für Technische Redakteure bildet sie die verbindliche Grundlage bei der Erstellung von Betriebsanleitungen und anderen Begleitdokumenten. Die zweite Edition der Norm entstand in der Joint Working Group 16 von IEC/TC 3 und ISO/TC 10/SC 1 in Zusammenarbeit mit IEEE. (Quelle: dke.de, 11.08.2021)
Was hat sich mit der zweiten Edition der Norm geändert?
Die auffälligste Änderung der zweiten Edition ist terminologischer Natur: Der Begriff “Gebrauchsanleitung” wurde durch den Begriff “Nutzungsinformation” ersetzt. Darüber hinaus regelt die Norm nun auch den Informationsmanagementprozess explizit, nicht nur die Anforderungen an das Dokument selbst. Die Norm ist außerdem als Multipart-Standard angelegt, das heißt, weitere Teile sind geplant. IEC war bei der Erarbeitung von Teil 1 federführend. (Quelle: dke.de, 11.08.2021)
Für welche Produkte gilt die DIN EN IEC/IEEE 82079-1?
Der Anwendungsbereich der Norm umfasst die Erstellung von Nutzungsinformationen für Produkte allgemein. Sie ist nicht auf eine bestimmte Branche beschränkt, wird jedoch besonders im Maschinenbau und in der industriellen Dokumentation angewendet, wo Warnhinweise und Gefahrenkennzeichnungen eine sicherheitsrelevante Funktion erfüllen. (Quelle: dke.de, 11.08.2021)
Welche Funktion haben Warnhinweise in der Nutzungsinformation nach DIN EN IEC/IEEE 82079-1?
Die Nutzungsinformation hat laut Norm die Aufgabe, den Nutzer mit den notwendigen Informationen zu versorgen, um ein Produkt sicher und bestimmungsgemäß verwenden zu können. Warnhinweise und Gefahrenkennzeichnungen sind dabei ein wesentlicher Bestandteil, da sie auf Risiken hinweisen, die beim Betrieb, bei der Wartung oder bei der Instandhaltung entstehen können. Die Norm gibt Anforderungen vor, wie diese Informationen inhaltlich und strukturell aufzubereiten sind. (Quelle: dke.de, 11.08.2021)
Ist die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 ein abgeschlossener Standard oder sind weitere Teile geplant?
Die Norm ist als Multipart-Standard konzipiert. Teil 1 bildet die Grundlage; weitere Teile sind in Planung. Jeder zusätzliche Teil trägt die federführende Normungsorganisation im Namen, aus der das jeweilige Projekt eingebracht wurde. Technische Redakteure sollten daher die Entwicklung weiterer Normteile im Blick behalten, da diese den Anwendungsbereich der Norm künftig erweitern können. (Quelle: dke.de, 11.08.2021)