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Wesentliche Veränderung von Maschinen: Konformitätsbewertung und CE-Neukennzeichnung 06. Juli 2026

Wesentliche Veränderung: Konformitätsbewertung und CE-Neukennzeichnung

Wann gilt eine Maschinenänderung als wesentliche Veränderung? Was fordert die Maschinenverordnung bei Konformitätsbewertung und CE-Neukennzeichnung konkret.

Techniker prüft Maschinendokumentation am Schaltschrank einer Industrieanlage, CE-Kennzeichnungsschild sichtbar im Vordergrund

Wer eine Maschine umbaut, riskiert ohne Prüfung eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – und muss dann eine neue Konformitätserklärung sowie CE-Kennzeichnung ausstellen. Die Verordnung tritt am 20. Januar 2027 in Kraft. Jede einzelne Modifikation entscheidet über die CE-Konformität einer Maschine. Entstehen durch den Umbau neue oder höhere Risiken, die der ursprüngliche Hersteller nicht vorgesehen hat, gilt die Anlage rechtlich als neue Maschine. Wer das übersieht, haftet selbst. CE-Experte Jens Müller empfiehlt, Umbauten grundsätzlich vor der Umsetzung zu bewerten. Bis 2027 hilft in Deutschland der 7-Stufen-Plan der Berufsgenossenschaft RCI als Entscheidungshilfe.

Wesentliche Veränderung von Maschinen: Wann wird eine neue CE-Kennzeichnung fällig?

Wer eine Maschine umbaut, denkt dabei nicht immer sofort an Konformitätsbewertung. Doch genau hier liegt ein häufiger Fehler in der Praxis: Ab einem bestimmten Punkt gilt ein Umbau rechtlich als neue Maschine, mit allen daraus folgenden Pflichten.

Der Leitfakt: Neue oder höhere Risiken entscheiden

Laut CE-Experte Jens Müller wird ein Maschinenumbau zur wesentlichen Veränderung, wenn neue oder höhere Risiken entstehen, die vom ursprünglichen Hersteller nicht vorgesehen waren und die sich nicht durch einfache Maßnahmen beheben lassen. Die Folge: Das Unternehmen, das den Umbau vornimmt, übernimmt die Herstellerrolle und muss eine neue Konformitätserklärung ausstellen sowie die Maschine neu mit dem CE-Kennzeichen versehen.

Dabei gilt eine wichtige Einschränkung: Jede Modifikation muss einzeln bewertet werden. Nicht der Gesamtumfang eines Umbauvorhabens entscheidet, sondern jede einzelne Änderung für sich.

Praktische Implikationen

1. Vorab-Bewertung ist Pflicht, nicht Option

Umbauten sollten immer vor ihrer Umsetzung bewertet werden. Wird dieser Schritt übersprungen, kann eine vermeintlich kleine Anpassung im Nachhinein als wesentliche Veränderung eingestuft werden, was aufwendige Nacharbeiten an Dokumentation und Kennzeichnung nach sich zieht.

2. Der 7-Stufen-Plan als Orientierungshilfe

Bis die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 am 20. Januar 2027 in Kraft tritt, stehen Entscheidungshilfen zur Verfügung. In Deutschland unterstützt beispielsweise der 7-Stufen-Plan der Berufsgenossenschaft RCI bei der Bewertung, ob ein Umbau als wesentliche Veränderung einzustufen ist.

3. Neue Maschinenverordnung ab 2027: Vorarbeiten laufen bereits jetzt

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist der modernisierte Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Maschinen und löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Damit der Übergang 2027 reibungslos verläuft, sind laut ce-con.de schon 2026 Vorarbeiten notwendig. Normgremien überarbeiten derzeit unter anderem die EN ISO 12100 zur Risikobeurteilung und die EN ISO 20607 zur Betriebsanleitung. Neu hinzu kommt die EN 50742, die Cybersecurity-Anforderungen im Maschinenkontext regelt.

4. Technische Dokumentation nicht vergessen

Wer nach einem Umbau als Hersteller gilt, muss auch die technische Dokumentation entsprechend aktualisieren oder neu erstellen. Dazu gehören Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und alle weiteren Unterlagen, die die Konformität der Maschine belegen.


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Quellen

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Maschinenumbau als wesentliche Veränderung?

Ein Umbau gilt als wesentliche Veränderung, wenn durch die Modifikation neue oder höhere Risiken entstehen, die der ursprüngliche Hersteller nicht vorgesehen hat und die sich nicht durch einfache Maßnahmen beheben lassen. Entscheidend ist dabei: Jede einzelne Änderung muss gesondert bewertet werden. Bis die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 am 20. Januar 2027 in Kraft tritt, bietet in Deutschland etwa der 7-Stufen-Plan der Berufsgenossenschaft RCI eine anerkannte Entscheidungshilfe für diese Bewertung. (Quelle: blog.item24.com)

Welche Konsequenzen hat eine wesentliche Veränderung für die CE-Kennzeichnung?

Wird ein Umbau als wesentliche Veränderung eingestuft, gilt die Maschine rechtlich als neue Maschine. Das bedeutet: Eine neue Konformitätsbewertung ist erforderlich, eine neue CE-Kennzeichnung muss angebracht werden, und eine neue Konformitätserklärung ist auszustellen. Die bisherige Kennzeichnung verliert ihre Gültigkeit. (Quelle: blog.item24.com)

Sollte ich einen geplanten Umbau vor der Durchführung bewerten lassen?

Ja. CE-Experten empfehlen ausdrücklich, Umbauten im Vorhinein zu bewerten. So lässt sich vermeiden, dass eine zunächst klein erscheinende Anpassung unerwartet als wesentliche Veränderung eingestuft wird und nachträglich einen erheblichen Konformitätsaufwand auslöst. Eine frühzeitige Analyse der Wesentlichen Veränderung schützt vor ungeplanten Kosten und Stillstandzeiten. (Quelle: blog.item24.com, isb-ik.com)

Was ändert sich mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab und tritt am 20. Januar 2027 in Kraft. Sie setzt neue Standards für die Sicherheit von Maschinen während Konstruktion und Betrieb. Neu hinzu kommt unter anderem die Norm EN 50742, die Cybersecurity-Anforderungen für Maschinen regelt. Bestehende Normen wie die EN ISO 12100 zur Risikobeurteilung und die EN ISO 20607 zur Betriebsanleitung werden ebenfalls angepasst. Unternehmen sollten die Vorarbeiten bereits 2026 abschließen, um den Übergang reibungslos zu gestalten. (Quelle: blog.ce-con.com)

Gilt die Pflicht zur Neubewertung auch, wenn nur Software oder Steuerungsparameter geändert werden?

Ja. Die Pflicht zur Einzelbewertung gilt für jede Art von Modifikation, also auch für Änderungen an Steuerung oder Software. Entscheidend ist nicht die Art der Änderung, sondern ob dadurch neue oder höhere Risiken entstehen. Eine Änderung an der Steuerung kann das Sicherheitskonzept der Maschine erheblich beeinflussen und damit eine wesentliche Veränderung darstellen. Eine Analyse durch eine fachkundige Person ist in solchen Fällen ratsam. (Quelle: blog.item24.com, isb-ik.com)