Wer eine Maschine unter die Maschinenrichtlinie umbaut, wird laut ProdSG zum Hersteller und trägt damit die volle Verantwortung für CE-Kennzeichnung, Dokumentation und Konformitätserklärung (Quelle: compliance.gmbh). In der Praxis werden Maschinen häufig unter Zeitdruck angepasst, ohne dass die CE-Kennzeichnungspflicht systematisch geprüft wird. Das betrifft zwei konkrete Szenarien: den Umbau einer im eigenen Haus konstruierten Maschine sowie den Umbau einer zugekauften, bereits CE-gekennzeichneten Maschine. In beiden Fällen entsteht nach dem Umbau eine neue Herstellerpflicht. DEKRA weist zudem darauf hin, dass die Konformitätsbewertung eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 sowie die Validierung von Sicherheitsfunktionen nach EN ISO 13849 umfasst.
CE-Kennzeichnung auf Maschinen: Was bei Anbringung, Sichtbarkeit und Haltbarkeit gilt
Die CE-Kennzeichnung ist kein optionales Qualitätsmerkmal, sondern eine gesetzliche Pflicht für Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen im europäischen Wirtschaftsraum. Der VDMA hat konkrete Hinweise für die Praxis zusammengetragen, die über allgemeine Erläuterungen hinausgehen und direkt auf die Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehen.
Was die Maschinenrichtlinie zur CE-Kennzeichnung vorschreibt
Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Maschine angebracht sein. Sie darf nicht nachträglich aufgeklebt oder provisorisch befestigt werden. Hersteller tragen die Verantwortung dafür, dass die Kennzeichnung über die gesamte Lebensdauer der Maschine lesbar bleibt. Das betrifft sowohl die Wahl des Materials als auch den Anbringungsort.
Praktische Implikationen
1. Umbau einer Maschine zieht neue Herstellerpflichten nach sich
Wer eine Maschine umbaut, die unter die Maschinenrichtlinie fällt, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen laut Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Rolle des Herstellers. Das gilt sowohl für Maschinen, die im eigenen Haus nach Maschinenrichtlinie konstruiert wurden, als auch für zugekaufte Maschinen mit bestehender CE-Kennzeichnung. In beiden Fällen müssen Dokumentation und Nachweise neu aufgesetzt werden. Die ursprüngliche CE-Kennzeichnung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Umbau die sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Maschine verändert.
2. Konformitätsbewertung ist Voraussetzung, nicht Nachbereitung
Bevor die CE-Kennzeichnung angebracht wird, muss eine vollständige Konformitätsbewertung abgeschlossen sein. DEKRA weist darauf hin, dass dazu unter anderem eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, die Validierung der Sicherheitsfunktionen nach EN ISO 13849-1/-2 sowie die Nachweisdokumentation für die funktionale Sicherheit gehören. Die Anbringung des CE-Zeichens ist der letzte Schritt in diesem Prozess, nicht der erste.
3. Internationale Entwicklungen verändern den Geltungsbereich
Für exportierende Unternehmen ist relevant: Die britische Regierung hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die EU-Verordnung Maschinen im Vereinigten Königreich umsetzen soll. Das Gesetz soll ab Januar 2027 gelten und die Einfuhr von Maschinen mit CE-Kennzeichnung in den britischen Markt erlauben, so der VDMA. Parallel dazu hat Indien seine geplante Maschinenregulierung überraschend zurückgezogen, was Exporteure kurzfristig entlastet, aber Fragen zur Planungssicherheit aufwirft.
4. Fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung hat konkrete Folgen
Eine fehlende, unleserliche oder sachlich falsche CE-Kennzeichnung kann dazu führen, dass eine Maschine vom Markt genommen werden muss. Wer als Betreiber eine Maschine umbaut und die Konformitätspflichten nicht erfüllt, riskiert darüber hinaus, bei Unfällen haftungsrechtlich als Hersteller behandelt zu werden. Die Prüfung, ob ein Umbau die Herstellereigenschaft auslöst, ist daher kein optionaler Schritt.
Weiterführende Themen auf docks: Maschinenrichtlinie und Produktsicherheit | Konformitätserklärung: Anforderungen im Überblick | CE-Kennzeichnung bei Maschinen im Auslandsexport
Quellen
- Maschinenrichtlinie - VDMA
- Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung - compliance.gmbh
- Neue Herausforderungen an CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheit - DEKRA
Häufige Fragen
Was passiert mit der CE-Kennzeichnung, wenn ich eine bereits gekennzeichnete Maschine umbaue?
Nach einem Umbau, der bestimmte Kriterien erfüllt, gelten Sie laut Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) als neuer Hersteller der Maschine. Das bedeutet: Die ursprüngliche CE-Kennzeichnung verliert ihre Gültigkeit. Sie müssen den Konformitätsbewertungsprozess neu durchlaufen, eine neue EG-Konformitätserklärung ausstellen und die CE-Kennzeichnung erneut anbringen. Das gilt sowohl für Maschinen, die im eigenen Haus nach Maschinenrichtlinie konstruiert wurden, als auch für zugekaufte Maschinen mit bestehender CE-Kennzeichnung. Quelle: compliance.gmbh
Welche gesetzlichen Pflichten zur Dokumentation entstehen bei der CE-Kennzeichnung einer Maschine?
Wer eine Maschine in Verkehr bringt oder nach einem Umbau als Hersteller gilt, muss die vollständige technische Dokumentation erstellen und bereithalten. Dazu gehören unter anderem die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, der Nachweis der funktionalen Sicherheit sowie die Validierung der Sicherheitsfunktionen nach EN ISO 13849-1/-2. Der VDMA hat konkrete Hinweise für die Praxis zusammengestellt, die über die gesetzlichen Grundanforderungen hinausgehen. Quelle: vdma.eu, dekra.de
Wer prüft, ob die CE-Kennzeichnung einer Maschine korrekt angebracht und inhaltlich belastbar ist?
Spezialisierte Prüforganisationen wie DEKRA bieten Konformitätsprüfungen für Hersteller und Inverkehrbringer an. Das umfasst CE-Beratung, Richtlinien- und Normenrecherche, die Erstellung der Risikobeurteilung sowie die Überprüfung des Sicherheitskonzepts und des Stands der Technik. Darüber hinaus können Experten die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV sowie die Abnahme von Maschinen übernehmen. Quelle: dekra.de
Gilt die CE-Kennzeichnung nach europäischem Recht auch für Exporte in das Vereinigte Königreich?
Ab Januar 2027 plant die britische Regierung, die Einfuhr von Maschinen mit CE-Kennzeichnung gesetzlich zu erlauben. Das entsprechende Gesetz orientiert sich an der EU-Verordnung Maschinen, enthält jedoch Anpassungen an britische Anforderungen, etwa bei der Konformitätsbewertung. Exporteure sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da das Gesetz noch als Entwurf vorliegt. Quelle: vdma.eu
Was ist zu beachten, wenn Indien oder andere Drittstaaten eigene Maschinenregulierungen einführen?
Regulierungsvorhaben in Drittstaaten können erhebliche Auswirkungen auf Exporteure haben. Indien hat eine geplante Maschinenregulierung überraschend zurückgenommen, was Exporteure kurzfristig entlastet, aber gleichzeitig neue Fragen zur Planungssicherheit aufwirft. CE-Kennzeichnungen nach europäischem Recht entfalten in solchen Märkten keine automatische Rechtswirkung. Exporteure sollten länderspezifische Anforderungen frühzeitig prüfen und laufend beobachten. Quelle: vdma.eu