Ab 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig – ohne Übergangsfrist für neue Maschinenplatzierungen auf dem EU-Markt (Quelle: EUR-Lex via theresarobotforthat.com). Für Maschinenhersteller bedeutet dieses Datum vor allem eine Dokumentationspflicht: Betriebsanleitungen, Sicherheitshinweise und Konformitätserklärungen müssen produktspezifisch, sprachlich korrekt und im vorgeschriebenen Format vorliegen. Das Problem vieler Unternehmen ist nicht fehlendes Wissen, sondern fragmentierte Unterlagen – verteilt auf Word-Dateien, PDFs, Übersetzungsspeicher und Legacy-Systeme. Wer die CE-Dokumentation nicht rechtzeitig strukturiert, riskiert ab dem Stichtag die Marktfähigkeit seiner Produkte.
EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Was die Übergangsfrist für Ihre CE-Dokumentation bedeutet
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt dann die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig. Eine Übergangsfrist für neu in Verkehr gebrachte Maschinen existiert nicht: Wer ab diesem Datum eine Maschine auf dem EU-Markt platziert, muss die Anforderungen der Verordnung erfüllen.
Die Verordnung wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und trat am 19. Juli 2023 in Kraft. Einzelne Artikel, darunter Artikel 6 Absätze 2 bis 6, 8 und 11 sowie Artikel 47 und Artikel 53 Absatz 3, gelten bereits seit dem 20. Juli 2024.
Was sich inhaltlich ändert
Die Verordnung greift dort, wo die Richtlinie an ihre Grenzen stieß: bei vernetzten, softwaregesteuerten und im Betrieb aktualisierbaren Maschinen. Konkret ergeben sich laut Recherchequellen drei neue Pflichten gegenüber der bisherigen Richtlinie:
- Cybersicherheit: Sicherheitsfunktionen müssen gegen unbefugte Veränderungen geschützt werden.
- KI und selbstlernende Systeme: Maschinen mit adaptivem Verhalten unterliegen einer gesonderten Sicherheitsprüfung.
- Digitale Dokumentation: Digitale Formate sind ausdrücklich zulässig, Dokumente müssen jedoch über die gesamte erforderliche Nutzungsdauer zugänglich bleiben. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre.
Praktische Implikationen für Maschinenhersteller
1. Der 20. Januar 2027 ist primär ein Dokumentationsstichtag
Viele Hersteller verfügen bereits über den Großteil der benötigten Informationen. Das eigentliche Problem liegt laut Spogen AI in der Fragmentierung: Betriebsanleitungen, Sicherheitshinweise, Konformitätserklärungen und Begleitdokumentation sind über Word-Dateien, PDFs, Übersetzungsspeicher, Tabellenkalkulationen, gemeinsame Laufwerke und Altsysteme verteilt. Diese Streuung wird ab Januar 2027 zu einem handhabbaren Compliance-Risiko.
2. Wesentliche Veränderungen lösen Herstellerpflichten aus
Wer eine Maschine wesentlich verändert, sei es physisch oder durch ein Software-Update, kann nach der Verordnung selbst als Hersteller der modifizierten Maschine eingestuft werden. Das bedeutet: vollständige Konformitätspflichten, CE-Kennzeichnung und Haftung für das geänderte Produkt. Diese Regelung betrifft nicht nur Originalausrüster, sondern auch Betreiber, die Maschinen im eigenen Haus modifizieren.
3. Anleitungen müssen sprachlich und formal den neuen Anforderungen genügen
Die Verordnung schreibt vor, dass Anleitungen klar, verständlich und in der jeweils erforderlichen Sprache vorliegen müssen. Digitale Anleitungen sind zulässig, müssen aber während der gesamten Nutzungsdauer abrufbar sein. Das setzt voraus, dass Hersteller ihre Dokumentationsprozesse so aufsetzen, dass Aktualität und Zugänglichkeit dauerhaft sichergestellt sind, nicht nur zum Zeitpunkt der Markteinführung.
4. Roboterhersteller benötigen den aktuellen Normenstand
Für Industrieroboter gelten ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025 als anerkannte Normen zur Konformitätsdemonstration. Beide wurden im Februar 2025 veröffentlicht. Hersteller sollten den aktuellen Harmonisierungsstatus im Amtsblatt der EU prüfen, da die formale Zitierung der Normen den Stand der Konformitätsvermutung bestimmt.
Quellen
- EU Machinery Regulation 2023/1230: Essential Checklist - There’s a Robot for That
- EU Machinery Regulation 2023/1230: Compliance Is Closer Than It Looks - Spogen AI
- A quick guide to the EU Machinery Regulation - Onix
Häufige Fragen
Ab wann gilt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 verbindlich?
Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist am 19. Juli 2023 in Kraft getreten und wird ab dem 20. Januar 2027 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Ab diesem Datum ersetzt sie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig. Eine Übergangsfrist für neue Inverkehrbringungen gibt es nicht: Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 auf dem EU-Markt platziert werden, müssen der Verordnung entsprechen. (Quellen: EUR-Lex, theresarobotforthat.com)
Welche Anforderungen gelten bereits vor 2027?
Einige Artikel der Verordnung galten bereits ab dem 20. Juli 2024: darunter Artikel 6 Absätze 2 bis 6, 8 und 11, Artikel 47 sowie Artikel 53 Absatz 3. Für die meisten Hersteller ist der relevante Stichtag dennoch der 20. Januar 2027, an dem die vollständige Anwendung beginnt. (Quelle: theresarobotforthat.com)
Was ändert sich konkret gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie?
Die Verordnung führt drei wesentliche Neuerungen ein: Erstens müssen Sicherheitsfunktionen gegen Manipulation und Cyberangriffe geschützt werden. Zweitens ist bei KI-gestützten und selbst lernenden Maschinen eine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben. Drittens sind digitale Dokumentationsformate ausdrücklich erlaubt, jedoch müssen alle relevanten Unterlagen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. (Quelle: theresarobotforthat.com)
Was bedeutet der Stichtag 2027 für die CE-Dokumentation?
Der 20. Januar 2027 ist in erster Linie ein Dokumentationsstichtag. Betriebsanleitungen, Sicherheitshinweise und Konformitätserklärungen müssen produktspezifisch, verständlich und im richtigen Format vorliegen. Das Problem vieler Hersteller: Die benötigten Informationen existieren bereits, sind aber über Word-Dateien, PDFs, Übersetzungsspeicher und Legacy-Systeme verteilt. Diese Fragmentierung muss bis dahin behoben sein. (Quelle: spogen.ai)
Werde ich zum Hersteller, wenn ich eine Maschine wesentlich verändere?
Ja. Wer eine Maschine physisch oder durch Software wesentlich verändert, gilt unter der Verordnung als Hersteller der modifizierten Maschine. Das bedeutet: volle Konformitätspflichten, CE-Kennzeichnung und Haftung. Diese Regel gilt auch für digitale Änderungen, etwa Software-Updates, die das Sicherheitsverhalten der Maschine beeinflussen. (Quelle: theresarobotforthat.com)