Die kurze Antwort: Eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich, sobald ein Produkt in den Anwendungsbereich mindestens einer EU-Harmonisierungsvorschrift fällt, die die Kennzeichnung vorsieht. Für Maschinen ist das praktisch immer der Fall — heute über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 über die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Wann CE Pflicht ist
CE-pflichtig ist ein Produkt, wenn es unter eine oder mehrere der einschlägigen EU-Vorschriften fällt. Für den Maschinen- und Anlagenbau sind das typischerweise:
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. ab 20.01.2027 die Maschinenverordnung 2023/1230 — für nahezu jede Maschine
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU — elektrische Betriebsmittel in bestimmten Spannungsbereichen
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU — elektromagnetische Verträglichkeit
- je nach Produkt weitere Vorschriften, etwa ATEX (Explosionsschutz) oder die Druckgeräterichtlinie
Fällt eine Maschine unter mehrere dieser Vorschriften, muss sie alle erfüllen — und die EU-Konformitätserklärung führt alle einschlägigen Rechtsakte auf.
Wann CE nicht erlaubt oder nicht nötig ist
Genauso wichtig ist die Gegenrichtung: Produkte, die unter keine CE-Vorschrift fallen, dürfen auch kein CE-Zeichen tragen — eine „freiwillige” CE-Kennzeichnung ist unzulässig. Und im Maschinenbau gibt es einen prominenten Sonderfall: Unvollständige Maschinen — etwa eine Baugruppe, die erst beim Kunden in eine Gesamtanlage eingebaut wird — erhalten keine CE-Kennzeichnung. Für sie stellt der Hersteller eine Einbauerklärung samt Montageanleitung aus; das CE-Zeichen vergibt erst der Hersteller der Gesamtmaschine.
Zwei weitere Fälle, die in der Praxis oft übersehen werden:
- Eigenbau für den Eigengebrauch: Wer eine Maschine für die eigene Produktion baut, gilt rechtlich als Hersteller — inklusive Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.
- Wesentliche Veränderung: Wer eine Bestandsmaschine so umbaut, dass neue Risiken entstehen, kann zum Hersteller werden und muss das Konformitätsverfahren neu durchlaufen. Details dazu in unserem Beitrag zur wesentlichen Veränderung von Maschinen.
Der Weg zur CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen ist der letzte Schritt einer Kette, die der Hersteller in eigener Verantwortung durchläuft: Risikobeurteilung, Konstruktion nach den einschlägigen Anforderungen, technische Unterlagen, Betriebsanleitung, EU-Konformitätserklärung — dann erst die Kennzeichnung an der Maschine. Die technischen Unterlagen und die Konformitätserklärung sind ab Inverkehrbringen 10 Jahre aufzubewahren und der Marktüberwachung auf Verlangen vorzulegen.
Was sich mit der Maschinenverordnung ändert
Am Verfahren ändert die MVO wenig — am Drumherum einiges: Ab dem 20. Januar 2027 muss die Konformitätserklärung die Verordnung 2023/1230 referenzieren, die Betriebsanleitung darf digital ausgeliefert werden (mindestens 10 Jahre verfügbar, ohne App und Login abrufbar), und Themen wie Cybersecurity gehören — sofern relevant — in die Risikobeurteilung. Alle Details im MVO-Leitfaden, das Kapitel zur EU-Konformitätserklärung inklusive.
Für den praktischen Einstieg: Unsere kostenlose Word-Vorlage für die EU-Konformitätserklärung enthält alle Pflichtangaben als Gliederung mit Hinweistexten — und mit docks liegt die fertige Erklärung anschließend versioniert in der Maschinenakte, dauerhaft abrufbar über den QR-Code an der Maschine.