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Konformitätserklärung ausfüllen: Pflichtangaben, Haftung und häufige Fehler 29. Juli 2026

Konformitätserklärung ausfüllen: Pflichtangaben, Haftung und Fehler

Welche Pflichtangaben gehören in eine Konformitätserklärung? Wer haftet bei Fehlern? Die wichtigsten Anforderungen und typischen Stolperstellen im Überblick.

Aufgeschlagenes Dokument einer EU-Konformitätserklärung auf einem Schreibtisch, daneben technische Zeichnungen und ein CE-Kennzeichnungsstempel

Die PPWR-Konformitätserklärung (DoC) ist seit Verordnung (EU) 2025/40 ein rechtsverbindliches Dokument: Wer Verpackungen in der EU in Verkehr bringt, bestätigt damit schriftlich die Einhaltung der Artikel 5 bis 12 der PPWR und übernimmt die volle rechtliche Verantwortung. Behörden können die DoC jederzeit bei Marktüberwachung oder Audits anfordern. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, drohen bei Verstößen gegen EU-Verpackungsvorschriften existenzbedrohende Konsequenzen: Die AWG-Novelle 2026 sieht Bußgelder von bis zu 40 Millionen Euro vor. Gleichzeitig haften Geschäftsführer in Österreich nach § 25 GmbHG persönlich, wenn Compliance-Pflichten systematisch vernachlässigt werden. Wer große Verpackungsportfolios verantwortet, sollte die Dokumentation jetzt prüfen.

Konformitätserklärung ausfüllen: Pflichtangaben, Haftung und häufige Fehler

Die Konformitätserklärung ist kein internes Formular, sondern ein rechtlich relevantes Dokument, das Behörden bei Marktüberwachung oder Audits anfordern können. Wer es falsch oder unvollständig ausfüllt, trägt die rechtliche Verantwortung persönlich.

Was eine Konformitätserklärung konkret bedeutet

Mit der Unterzeichnung einer Konformitätserklärung bestätigt Ihr Unternehmen drei Dinge gleichzeitig: die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, die Übernahme der rechtlichen Verantwortung und das Vorliegen vollständiger technischer Unterlagen. Das gilt etwa für die PPWR-Konformitätserklärung (DoC) im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40), die nachweist, dass eine konkrete Verpackungsart die Anforderungen der Artikel 5 bis 12 der PPWR erfüllt.

Anders als die CE-Kennzeichnung gilt die PPWR-DoC ausschließlich für Verpackungen. Die Bewertung erfolgt in der Regel durch Selbstdeklaration, was die Eigenverantwortung des Unternehmens erhöht.

Vier praktische Implikationen, die Sie kennen sollten

1. Pflichtangaben sind nicht verhandelbar

Eine PPWR-DoC muss vollständige technische Unterlagen enthalten. Fehlen Angaben, ist das Dokument rechtlich nicht belastbar. Behörden können es bei Marktüberwachung oder Audits anfordern, und eine lückenhafte Erklärung kann als Verstoß gewertet werden.

2. Die Haftung liegt bei der unterzeichnenden Person

Mit der Unterschrift übernimmt Ihr Unternehmen die rechtliche Verantwortung. Im Kontext des österreichischen Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) können juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden, mit Geldbußen von bis zu 5,4 Millionen Euro. Zusätzlich verpflichtet § 25 GmbHG Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; wer Compliance-Pflichten systematisch vernachlässigt, haftet im Ernstfall persönlich.

3. Fehlerquellen liegen häufig in der Dokumentation

Typische Compliance-Fehler entstehen nicht beim Ausfüllen des Formulars selbst, sondern bei der Vorbereitung: fehlende oder veraltete technische Unterlagen, unklare Zuständigkeiten und zu späte Prüfung der Anforderungen. Wer große Verpackungsportfolios steuert, sollte frühzeitig handeln.

4. Exportkontrolle und Sanktionslisten erhöhen den Druck zusätzlich

Unternehmen, die international liefern, müssen parallel zur Produktkonformität auch Außenwirtschaftsrecht beachten. Aus der AWG-Novelle 2026 und dem 20. EU-Sanktionspaket ergeben sich rechtlich bindende Pflichten. Werden diese missachtet, drohen laut schulz-beratung.de strafrechtliche Konsequenzen für Personen und existenzbedrohende Bußgelder für Unternehmen von bis zu 40 Millionen Euro. Die Organisationspflicht liegt beim C-Level: Veraltete IT-Systeme, die eine Neulistung zu spät erkennen, können ein Organisationsverschulden der Geschäftsführung begründen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  • Prüfen Sie, welche Konformitätserklärungen für Ihre Produkte und Verpackungen fällig werden, und klären Sie intern, wer die Unterschrift verantwortet.
  • Stellen Sie sicher, dass die technischen Unterlagen vollständig vorliegen, bevor das Dokument unterzeichnet wird.
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bereits eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG, in Kraft seit Februar 2023) eingerichtet hat.
  • Halten Sie Sanktionslisten-Screenings aktuell: Die 48-Stunden-Schonfrist aus dem bisherigen AWG-Regime entfällt mit der Novelle 2026.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist eine Konformitätserklärung und wer muss sie ausstellen?

Eine Konformitätserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem ein Unternehmen bestätigt, dass ein Produkt oder eine Verpackung die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bei Verpackungen ist dies seit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) verpflichtend. Verantwortlich sind Hersteller und Markeninhaber. Das Dokument kann bei Marktüberwachung oder Audits von Behörden angefordert werden.

Welche Pflichtangaben gehören in eine PPWR-Konformitätserklärung?

Die PPWR-Konformitätserklärung muss belegen, dass die Anforderungen der Artikel 5 bis 12 der PPWR erfüllt sind. Dazu gehören Angaben zur konkreten Verpackungsart, die Bestätigung der Einhaltung der EU-Verpackungsvorschriften, die Übernahme der rechtlichen Verantwortung sowie vollständige technische Unterlagen. Die Bewertung erfolgt in der Regel durch Selbstdeklaration des Unternehmens.

Welche Haftungsrisiken entstehen, wenn die Konformitätserklärung fehlerhaft oder unvollständig ist?

Fehlerhafte Konformitätserklärungen können bei Marktüberwachung oder Audits zu behördlichen Beanstandungen führen. Im Maschinenbau- und Compliance-Kontext gilt: Geschäftsführer haften nach § 25 GmbHG persönlich, wenn Compliance-Pflichten systematisch vernachlässigt werden. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ermöglicht zudem Geldbußen von bis zu 5,4 Mio. Euro gegen juristische Personen in Österreich.

Welche Fehler treten bei der Erstellung von Konformitätserklärungen besonders häufig auf?

Typische Fehler sind unvollständige technische Dokumentation, fehlende oder veraltete Nachweise zur Erfüllung der Produktanforderungen sowie die Verwechslung der DoC mit internen Formularen. Hinzu kommt, dass Verantwortlichkeiten intern nicht klar geregelt sind. Wer große Verpackungsportfolios steuert, sollte Zuständigkeiten frühzeitig festlegen und die Dokumentation systematisch aufbauen.

Bis wann müssen Unternehmen die PPWR-Konformitätserklärung vorbereitet haben?

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) setzt 2026 einen zentralen Meilenstein. Verpackungsmanager, Compliance-Verantwortliche und Hersteller sollten die Konformitätserklärung sowie die zugehörige technische Dokumentation rechtzeitig vor diesem Datum fertigstellen, da Behörden das Dokument jederzeit im Rahmen von Marktüberwachung oder Audits einfordern können.