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Pflichtangaben in der CE-Kennzeichnung: Hersteller, Baureihe, Seriennummer und Konformitätserklärung 06. August 2026

CE-Kennzeichnung: Pflichtangaben für Hersteller und Maschinen

Welche Angaben gehören zwingend zur CE-Kennzeichnung? Hersteller, Baureihe, Seriennummer und Konformitätserklärung im Überblick.

Nahaufnahme eines Typenschilds mit CE-Zeichen, Seriennummer und Herstellerangabe an einer Industriemaschine

Seit 1995 ist die CE-Kennzeichnung für Maschinen verpflichtend: Hersteller müssen dabei Name und Adresse, Baureihe, Seriennummer sowie eine rechtsverbindliche Konformitätserklärung angeben, um Produkte legal im Europäischen Wirtschaftsraum zu vertreiben (Quellen: weka-manager-ce.de; highdoc.de). Fehlen einzelne Pflichtangaben, riskieren Hersteller und Importeure Bußgelder, Verkaufsverbote und Rückrufe. Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel, sondern die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein Produkt die einschlägigen EU-Richtlinien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Wer als technischer Projektverantwortlicher oder Konstrukteur die Pflichtangaben unvollständig anbringt, haftet im Zweifelsfall persönlich (Quelle: highdoc.de; ibf-solutions.com).

Pflichtangaben bei der CE-Kennzeichnung: Was Hersteller angeben müssen

Die CE-Kennzeichnung ist die rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, dass ein Produkt alle einschlägigen EU-Richtlinien und Verordnungen zu Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Sie ist kein Qualitätssiegel, sondern zeigt die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Produkt ohne gültige CE-Kennzeichnung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertreibt, riskiert Bußgelder, Verkaufsverbote und Rückrufe.

Was muss auf dem Produkt stehen?

Zur CE-Kennzeichnung gehören in der Regel mehrere Pflichtangaben, die direkt am Produkt oder in den begleitenden Unterlagen erscheinen müssen:

  • Name und Anschrift des Herstellers (oder des bevollmächtigten Vertreters im EWR): Der Hersteller erklärt eigenverantwortlich die Konformität. Bei Importen liegt diese Verantwortung häufig beim Importeur.
  • Produktbezeichnung und Baureihe: Die genaue Typen- oder Modellbezeichnung macht das Produkt eindeutig identifizierbar und ist Bestandteil der technischen Dokumentation.
  • Seriennummer oder ein anderes Mittel zur eindeutigen Identifikation: Dies ermöglicht die Rückverfolgbarkeit einzelner Einheiten, etwa im Fall eines Rückrufs.
  • CE-Kennzeichen mit ggf. vierstelliger Kennnummer der beteiligten benannten Stelle: Bestimmte Produktkategorien, zum Beispiel Medizinprodukte oder Persönliche Schutzausrüstungen, erfordern eine Prüfung durch eine benannte Stelle (z.B. TÜV). Die Kennnummer dieser Stelle erscheint dann neben dem CE-Zeichen.

Praktische Hinweise für Hersteller und Importeure

1. Die EU-Konformitätserklärung ist Pflicht, nicht Option. Zur CE-Kennzeichnung gehört zwingend eine Konformitätserklärung. In diesem Dokument listet der Hersteller alle angewandten EU-Richtlinien und harmonisierten Normen auf. Sie muss für Marktüberwachungsbehörden zugänglich sein und ist bei vielen Richtlinien auch dem Endkunden bereitzustellen.

2. Fehlerhafte oder fehlende Angaben ziehen konkrete Konsequenzen nach sich. Fehlende oder falsche CE-Kennzeichnungen können laut ibf-solutions.com zu Bußgeldern, Verkaufsverboten oder Rückrufen führen. Persönliche Haftung der Verantwortlichen ist ebenfalls möglich.

3. Die CE-Kennzeichnung gilt nicht weltweit, sondern nur im EWR. Das CE-Zeichen öffnet den Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Es gilt in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein. Für andere Märkte gelten separate Anforderungen.

4. Seit 1995 ist die Kennzeichnung für viele Maschinen verpflichtend, die Anforderungen entwickeln sich weiter. Wie weka-manager-ce.de berichtet, ist die CE-Kennzeichnung bereits seit 1995 für viele Maschinen gesetzlich vorgeschrieben. Mit der schrittweisen Ablösung der Maschinenrichtlinie durch die EU-Maschinenverordnung ändern sich einzelne Prozessanforderungen. Hersteller und Konstrukteure sollten die aktuellen Vorgaben regelmäßig prüfen.

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Quellen

Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben müssen bei der CE-Kennzeichnung einer Maschine zwingend enthalten sein?

Zur CE-Kennzeichnung gehören laut den einschlägigen EU-Richtlinien mindestens: der Name und die Anschrift des Herstellers, die Baureihen- oder Typenbezeichnung, die Seriennummer sowie das Jahr der Kennzeichnung. Hinzu kommt die EU-Konformitätserklärung als separates Dokument, in dem der Hersteller eigenverantwortlich erklärt, dass das Produkt alle relevanten EU-Vorschriften erfüllt. Fehlen Angaben, riskieren Hersteller Bußgelder oder Vertriebsverbote.

Was ist der Unterschied zwischen dem CE-Zeichen und der Konformitätserklärung?

Das CE-Zeichen ist die sichtbare Kennzeichnung am Produkt. Die EU-Konformitätserklärung ist das zugehörige rechtliche Dokument, in dem der Hersteller schriftlich erklärt, welche EU-Richtlinien und Normen das Produkt erfüllt. Beide zusammen bilden die vollständige Konformitätsaussage. Das CE-Zeichen allein ohne gültige Konformitätserklärung und technische Dokumentation ist rechtlich unvollständig.

Muss die Seriennummer zwingend Teil der CE-Kennzeichnung sein?

Ja, sofern die anwendbare Richtlinie dies vorschreibt, etwa die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Seriennummer ermöglicht die eindeutige Identifikation eines einzelnen Geräts und ist für Rückverfolgung und Marktüberwachung relevant. Sie wird in der Regel direkt am Produkt angebracht. Fehlt sie, kann die Kennzeichnung als unvollständig beanstandet werden.

Wer ist verantwortlich dafür, die CE-Kennzeichnung anzubringen?

In der Regel trägt der Hersteller die Verantwortung. Ist dieser außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig, übernimmt der bevollmächtigte Vertreter oder der Importeur diese Pflicht. Der Hersteller erklärt eigenverantwortlich die Konformität. Für bestimmte Produktkategorien, etwa Aufzüge oder Medizinprodukte, ist zusätzlich eine Prüfung durch eine benannte Stelle wie den TÜV vorgeschrieben.

Ist die CE-Kennzeichnung ein Qualitätssiegel?

Nein. Die CE-Kennzeichnung bestätigt ausschließlich, dass ein Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Sie ist kein Qualitätssiegel und trifft keine Aussage über darüber hinausgehende Produkteigenschaften. Das wird von Herstellern und Käufern häufig verwechselt, wie etwa weka-manager-ce.de festhält.


Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.