Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet Hersteller, für jede Maschine eine vollständige Technische Datei zu erstellen und diese mindestens 10 Jahre nach Herstellung der letzten Einheit aufzubewahren (Quelle: TÜV AUSTRIA). Die Technische Datei ist zentrales Nachweisdokument dafür, dass eine Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllt. Sie umfasst Konstruktionsunterlagen, Risikobeurteilung und Prüfergebnisse für alle Phasen: Installation, Betrieb, Einrichtung und Wartung. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, drohen Marktrücknahmen und behördliche Sanktionen.
Technische Datei nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Aufbau, Inhalte und Archivierung
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet Hersteller, vor dem Inverkehrbringen einer Maschine eine vollständige technische Datei zusammenzustellen. Diese Datei ist kein optionales Dokument, sondern Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und Grundlage jeder behördlichen Prüfung.
Was die technische Datei leisten muss
Das Hauptziel der Maschinensicherheit besteht laut TÜV AUSTRIA darin, die Gesundheit und Sicherheit von Personen während der Installation, des Betriebs sowie bei der Einrichtung und Wartung von Maschinen zu gewährleisten. Die technische Datei ist das zentrale Instrument, mit dem Hersteller nachweisen, dass ihre Maschine dieses Ziel erfüllt.
Die drei grundlegenden Konstruktionskonzepte für Maschinen und ihre Sicherheitsfunktionen sind gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG festgelegt. Sie bilden das inhaltliche Gerüst, dem die technische Datei folgt.
Pflichtinhalte der technischen Datei
Anhang VII der Richtlinie definiert, welche Unterlagen die technische Datei mindestens enthalten muss:
- Allgemeine Beschreibung der Maschine mit ihren Grenzen und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung
- Gesamtzeichnungen und Stücklisten aller Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen
- Risikobeurteilung mit vollständiger Dokumentation der identifizierten Gefährdungen, der getroffenen Schutzmaßnahmen und der verbleibenden Restrisiken
- Beschreibung der angewandten Normen und sonstiger technischer Spezifikationen
- Technische Berichte zu den durchgeführten Berechnungen und Prüfungen
- Betriebsanleitung in der oder den Sprachen des Bestimmungslandes
- Konformitätserklärung gemäß Anhang II der Richtlinie
Die Risikobeurteilung ist dabei kein formaler Anhang, sondern ein inhaltlich tragender Teil. Sie dokumentiert, wie der Hersteller Gefährdungen systematisch bewertet und durch konstruktive Maßnahmen, Schutzeinrichtungen oder Hinweise in der Anleitung reduziert hat. Mehr dazu lesen Sie unter Risikoanalyse und Risikobewertung nach Maschinenrichtlinie.
Praktische Anforderungen für Hersteller
1. Die technische Datei muss nicht mitgeliefert werden, aber abrufbar sein. Sie wird nicht mit der Maschine übergeben. Der Hersteller muss sie jedoch auf Anfrage von Marktaufsichtsbehörden innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen können. Das setzt voraus, dass Zuständigkeiten klar geregelt sind. Wer im Unternehmen als Ansprechperson für technische Unterlagen gilt, ist nicht trivial: Dazu finden Sie Hinweise im Artikel Technische Unterlagen und Herstellerverantwortung.
2. Die Aufbewahrungspflicht beträgt mindestens zehn Jahre. Ab dem letzten Inverkehrbringen einer Maschine muss die vollständige technische Datei zehn Jahre lang verfügbar gehalten werden. Was das für die Archivierung in der Praxis bedeutet, beschreibt der Artikel 10-Jahres-Frist für CE-Unterlagen ausführlich. Digitale Archivierungslösungen können dabei die Nachvollziehbarkeit verbessern, sofern Lesbarkeit und Integrität der Dokumente über den gesamten Zeitraum sichergestellt sind. Weiterführend: CE-Dokumentation: Aufbewahrungsfristen und Archivierung.
3. Änderungen an der Maschine erfordern eine Aktualisierung der Datei. Wird eine Maschine wesentlich verändert, muss der Hersteller prüfen, ob eine neue Konformitätsbewertung erforderlich ist. In diesem Fall ist auch die technische Datei vollständig zu überarbeiten. Was als wesentliche Veränderung gilt, erläutert der Artikel Wesentliche Veränderung von Maschinen und Herstellerpflichten.
4. Nicht alle Inhalte der technischen Datei sind öffentlich zugänglich. Die Datei enthält häufig vertrauliche Konstruktionsunterlagen. Behörden erhalten Zugang, nicht aber Dritte. Wie sich das von der öffentlich zugänglichen Betriebsanleitung abgrenzt, lesen Sie unter Technische Unterlagen sind nicht öffentlich.
Übergang zur EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Ab dem 20. Januar 2027 löst die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Die Anforderungen an die technische Dokumentation werden dabei in einigen Punkten präzisiert und erweitert, insbesondere im Bereich digitaler Unterlagen und vernetzter Maschinen. Einen Überblick über die Übergangsfrist und ihre Auswirkungen gibt der Artikel EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Übergangsfrist und CE-Dokumentation.
Weitere Artikel zu Aufbau und Anforderungen der technischen Dokumentation finden Sie in der News-Übersicht.
Quellen
Häufige Fragen
Was ist die Technische Datei nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und wozu dient sie?
Die Technische Datei ist ein zentrales Dokument, das Hersteller von Maschinen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstellen müssen. Sie belegt, dass eine Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie erfüllt. Ihr Hauptzweck ist es, die Gesundheit und Sicherheit von Personen während der Installation, des Betriebs sowie bei der Einrichtung und Wartung von Maschinen nachweisbar zu gewährleisten. Die Datei ist keine öffentliche Unterlage, sondern wird auf Anfrage nationalen Behörden vorgelegt.
Welche Inhalte muss die Technische Datei nach 2006/42/EG enthalten?
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt fest, welche Bestandteile die Technische Datei umfassen muss. Dazu gehören unter anderem eine allgemeine Beschreibung der Maschine, Übersichts- und Detailzeichnungen, Schaltpläne, eine Risikobeurteilung sowie eine Liste der angewandten Normen. Hinzu kommen technische Berichte zu Prüfungen, eine Kopie der Betriebsanleitung sowie die EG-Konformitätserklärung. Grundlage sind die drei grundlegenden Konzepte für die Konstruktion von Maschinen und ihre Sicherheitsfunktionen, die in der Richtlinie verankert sind.
Wie lange muss die Technische Datei nach der Maschinenrichtlinie aufbewahrt werden?
Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist der Hersteller verpflichtet, die Technische Datei mindestens zehn Jahre ab dem Herstellungsdatum der Maschine aufzubewahren. Bei Serienfertigung beginnt die Frist ab dem Datum der letzten hergestellten Einheit. Die Datei muss in dieser Zeit jederzeit für zuständige nationale Behörden abrufbar sein. Eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle wie der TÜV AUSTRIA kann im Rahmen einer Überprüfung Einsicht in die Unterlagen verlangen.
Wer ist für die Erstellung der Technischen Datei verantwortlich?
Die Verantwortung für die Erstellung und Vollständigkeit der Technischen Datei liegt beim Hersteller der Maschine oder seinem in der EU ansässigen Bevollmächtigten. Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Datei die Konformität der Maschine mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG lückenlos dokumentiert. Für bestimmte Maschinentypen, die in Anhang IV der Richtlinie gelistet sind, ist zusätzlich die Einbindung einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle wie dem TÜV AUSTRIA vorgeschrieben.
Muss die Technische Datei in einer bestimmten Sprache verfasst sein?
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt keine einheitliche Sprache für die gesamte Technische Datei vor. Die Datei kann in einer oder mehreren EU-Amtssprachen geführt werden. Wird sie von einer Behörde eines Mitgliedstaates angefordert, kann dieser Staat jedoch eine Übersetzung in seine Amtssprache verlangen. Die Betriebsanleitung als Teil der Technischen Datei muss hingegen in der Sprache des Landes vorliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird.
Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.