Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen per Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, digitale Inhalte nach WCAG 2.1 Level AA zugänglich zu gestalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie Abmahnrisiken durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände (Quelle: adfera.de). Maschinenhersteller, die Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen digital bereitstellen, müssen ab dem 20. Januar 2027 die neue Maschinenverordnung einhalten und gleichzeitig die BFSG-Anforderungen erfüllen. Wer digitale Dokumentation anbietet, ohne WCAG-Konformität sicherzustellen, riskiert behördliche Sanktionen und rechtliche Auseinandersetzungen. Zwei Regelwerke greifen damit unmittelbar ineinander und erfordern koordiniertes Handeln in der Dokumentationsstrategie.
Barrierefreie digitale Betriebsanleitungen: WCAG-Konformität und Anforderungen nach Maschinenrichtlinie
Seit dem 28. Juni 2025 sind private Unternehmen mit öffentlich zugänglichen digitalen Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie EAA in deutsches Recht umsetzt. Prüfgrundlage ist der Standard WCAG 2.1 Level AA. Gleichzeitig erlaubt die EU-Maschinenverordnung (2023/1230) ausdrücklich die Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen in digitaler Form. Für Hersteller ergibt sich daraus eine doppelte Anforderung: Digitale Anleitungen müssen nicht nur maschinensicherheitsrechtlich korrekt sein, sondern auch für alle Nutzer zugänglich.
Was bedeutet das konkret?
1. Digitale Betriebsanleitungen unterliegen ab 2025 Barrierefreiheitspflichten
Das BFSG gilt laut adfera.de für alle B2C-Websites mit Interaktion, also auch für Portale, über die Betriebsanleitungen zum Download bereitgestellt oder direkt angezeigt werden. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro und ohne digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro sowie Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände geahndet werden.
Für Hersteller, die ihre Anleitungen über öffentlich zugängliche Webseiten bereitstellen, bedeutet das: Die Darstellung muss den WCAG-2.1-AA-Anforderungen entsprechen. Dazu zählen unter anderem ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Textalternativen für Bilder und Untertitel für Videoinhalte. Mehr zu barrierefreien Dateiformaten in digitalen Anleitungen lesen Sie in unserem Beitrag zu digitalen Betriebsanleitungen, Dateiformaten und Barrierefreiheit.
2. Die Maschinenverordnung schafft die rechtliche Grundlage für digitale Anleitungen
Die EU-Maschinenverordnung, die ab dem 20. Januar 2027 für alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen gilt, ermöglicht laut ibf-solutions.com ausdrücklich die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen. Bis zu diesem Stichtag bleibt die bisherige Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) maßgeblich. Besonders Hersteller von Sondermaschinen sehen die digitale Bereitstellung als Entlastung, da Betriebsanleitungen in Papierform viele Ressourcen binden. Zudem liegen viele Dokumente intern bereits in digitaler Form vor. Einen Überblick über die Anforderungen der Maschinenverordnung an digitale Betriebsanleitungen finden Sie hier: Digitale Betriebsanleitungen ab Januar 2027.
3. Barrierefreiheit als Teil des Zugänglichkeitsgebots
Digitale Barrierefreiheit bedeutet laut marlem-software.de, dass Websites, Apps, Software und digitale Dokumente so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt genutzt werden können. Für Betriebsanleitungen heißt das konkret: PDF-Dokumente müssen strukturiert und maschinenlesbar sein, Videos benötigen Untertitel und Transkripte, und interaktive Elemente müssen per Tastatur erreichbar sein. Hersteller sollten prüfen, ob ihre bestehenden Formate diese Anforderungen bereits erfüllen. Weiterführende Hinweise zu barrierearmen Formaten finden Sie im Beitrag Digitale Betriebsanleitung: barrierearme und lesbare Formate.
4. Untertitel und Transkripte für multimediale Anleitungsinhalte
Wer Betriebsanleitungen um Videoinhalte ergänzt, muss laut WCAG 2.1 AA für Untertitel und Transkripte sorgen. Das betrifft sowohl erklärende Produktvideos als auch Wartungsanleitungen im Videoformat. Die Anforderung gilt unabhängig davon, ob das Video auf einer öffentlich zugänglichen Seite oder in einem passwortgeschützten Bereich liegt, sofern Verbraucher darauf zugreifen können. Details dazu, was bei Untertiteln und Transkripten in digitalen Anleitungen zu beachten ist, lesen Sie hier: Untertitel und Transkripte in Produktvideos und digitalen Anleitungen.
Weitere Beiträge zum Thema digitale Maschinendokumentation finden Sie in unserem News-Archiv.
Quellen
- ibf-solutions.com: Digitale Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen nach Maschinenverordnung
- marlem-software.de: Digitale Barrierefreiheit Leitfaden 2026
- adfera.de: Barrierefreiheit Website 2026, BFSG-Pflichten, WCAG 2.1 AA und Checkliste
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Maschinenverordnung für digitale Betriebsanleitungen?
Die Maschinenverordnung gilt für alle Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 erstmalig in Verkehr gebracht werden. Für Maschinen, die vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, bleibt die bisherige Maschinenrichtlinie maßgeblich. Die Verordnung erlaubt ausdrücklich die Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen in digitaler Form. (Quelle: ibf-solutions.com)
Dürfen Betriebsanleitungen schon heute digital bereitgestellt werden?
Unter der noch geltenden Maschinenrichtlinie ist das möglich, sofern die jeweiligen Anforderungen erfüllt sind. Viele Unternehmen nutzen dies bereits, da Dokumente intern häufig ohnehin digital vorliegen. Die neue Maschinenverordnung schafft ab Januar 2027 eine klarere Rechtsgrundlage für die digitale Bereitstellung. (Quelle: ibf-solutions.com)
Was fordert das BFSG für digitale Dokumente wie Betriebsanleitungen?
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) private Unternehmen zur Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher digitaler Produkte und Dienstleistungen. Prüfgrundlage ist WCAG 2.1 Level AA. Verstöße können von Marktüberwachungsbehörden, Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden verfolgt werden, der Bußgeldrahmen beträgt bis zu 100.000 Euro. (Quelle: adfera.de)
Welche Unternehmen sind vom BFSG ausgenommen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro und ohne digitale Dienstleistungen für Verbraucher sind vom BFSG ausgenommen. Alle anderen Unternehmen mit öffentlich zugänglichen digitalen Angeboten, die Nutzerinteraktion ermöglichen, etwa Kontaktformulare, Shops oder Downloads, fallen unter die Pflicht. (Quelle: adfera.de)
Was bedeutet WCAG 2.1 Level AA konkret für digitale Betriebsanleitungen?
WCAG 2.1 Level AA ist der vom BFSG vorgeschriebene Prüfstandard für digitale Barrierefreiheit. Digitale Betriebsanleitungen müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt nutzen können. Das umfasst unter anderem Lesbarkeit für Screenreader, ausreichende Kontraste und eine navigierbare Struktur. (Quellen: adfera.de, marlem-software.de)
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