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Technische Datei: Umfang, Anforderungen und Aufbewahrungspflichten nach Maschinenrichtlinie 02. September 2026

Technische Datei nach Maschinenrichtlinie: Umfang und Pflichten

Was gehört in die Technische Datei nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG? Umfang, Mindestanforderungen und Aufbewahrungsfristen kompakt erklärt.

Aufgeschlagener technischer Ordner mit Konstruktionszeichnungen, Risikobeurteilung und CE-Dokumenten auf einem Schreibtisch in einem Maschinenbauunternehmen

Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EU: Hersteller müssen ab diesem Stichtag eine neue EU-Konformitätserklärung nach den Anforderungen der Verordnung vorhalten (Quelle: compliance.globalnorm.de via docks.io). Wer Maschinen in Verkehr bringt, benötigt bis zum 19. Januar 2027 eine gültige Konformitätserklärung nach der bisherigen Richtlinie und ab dem 20. Januar 2027 eine separate Erklärung nach der neuen Verordnung. Für Serienprodukte bedeutet das konkret zwei parallele Dokumente. Die technische Datei bildet die Grundlage für beide Erklärungen. Wer die Umstellung zu spät angeht, riskiert lückenhafte Dokumentation sowie Sanktionen, deren Höhe die EU-Mitgliedstaaten bis Oktober 2026 national festlegen.

Technische Datei: Umfang, Anforderungen und Aufbewahrungspflichten nach Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet Hersteller dazu, für jede Maschine eine technische Datei zu erstellen, bevor sie das Produkt in Verkehr bringen. Laut Phoenix Contact muss anhand dieser Unterlagen beurteilbar sein, ob die Maschine die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Ab dem 20. Januar 2027 tritt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 an die Stelle der bisherigen Richtlinie und stellt neue Anforderungen an Inhalt und Form der Dokumentation.


Was gehört in die technische Datei?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt fest, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Maschinen erfüllen müssen. Die technische Datei ist das zentrale Nachweisdokument dafür. Sie enthält typischerweise:

  • die Beschreibung der Maschine und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung
  • Übersichtszeichnungen und Schaltpläne
  • die vollständigen Unterlagen zur Risikobeurteilung
  • eine Liste der angewendeten harmonisierten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen
  • die EU-Konformitätserklärung sowie
  • die Betriebsanleitung in der Sprache des Bestimmungslandes

Harmonisierte Normen spielen dabei eine zentrale Rolle: Wer eine Maschine nach einer harmonisierten Norm herstellt, deren Fundstelle im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, kann laut IBF Solutions eine Konformitätsvermutung mit den Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie in Anspruch nehmen.


Praktische Implikationen für Hersteller

1. Vollständigkeit vor Inverkehrbringen

Die technische Datei muss vollständig vorliegen, bevor die Maschine in Verkehr gebracht wird. Nachträgliche Ergänzungen sind zwar möglich, aber eine lückenhafte Datei zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens stellt ein Compliance-Risiko dar. Die Struktur und den empfohlenen Aufbau der Datei beschreibt dieser Artikel ausführlicher: Technische Datei nach Maschinenrichtlinie: Struktur, Inhalte und Archivierung.

2. Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren

Nach der Maschinenrichtlinie sind Hersteller verpflichtet, die technische Datei mindestens zehn Jahre nach dem letzten Herstellungsdatum der Maschine aufzubewahren. Was das konkret für die Archivierung bedeutet und wie digitale Lösungen dabei helfen können, lesen Sie hier: 10-Jahres-Frist für CE-Unterlagen.

3. Zwei Konformitätserklärungen für Serienprodukte ab 2027

Wer Serienmaschinen produziert, muss nach Angaben von compliance.globalnorm.de (via docks.io) bis zum 19. Januar 2027 eine Konformitätserklärung nach der bisherigen Richtlinie vorhalten und ab dem 20. Januar 2027 eine separate Erklärung nach der neuen Verordnung. Für Serienprodukte bedeutet das konkret zwei gültige Dokumente parallel. Die technische Datei bildet dabei die Grundlage für beide Erklärungen. Mehr zur Übergangsphase und ihren Anforderungen: EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Übergangsfrist und CE-Dokumentation.

4. Sanktionsrisiken bei verspäteter Umstellung

Wer die Umstellung zu spät angeht, riskiert lückenhafte Dokumentation. Die EU-Mitgliedstaaten legen die Höhe der Sanktionen bis Oktober 2026 national fest. Hersteller sollten daher nicht warten, bis die neue Verordnung verbindlich wird. Eine Orientierung zur Frage, wann eine CE-Kennzeichnung überhaupt erforderlich ist, bietet dieser Artikel: Wann ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich?


Übergang zur neuen Verordnung

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt als Vorschrift des sogenannten New Legislative Framework. Sie definiert lediglich grundlegende Sicherheitsanforderungen; die detaillierten technischen Spezifikationen werden durch harmonisierte Normen der Europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC erarbeitet. Dieses Grundprinzip bleibt auch in der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erhalten, die Anforderungen an Inhalt und Form der technischen Dokumentation werden jedoch angepasst.

Hersteller befinden sich derzeit in einer Übergangsphase zwischen zwei eng miteinander verbundenen, aber rechtlich unterschiedlichen Regelwerken. Wer die technische Datei jetzt strukturiert aufbaut und konsequent pflegt, ist für beide Regime besser aufgestellt.

Weiterführende Informationen zur Dokumentation unvollständiger Maschinen finden Sie hier: Einbauerklärung und technische Datei: Unterschiede und Anforderungen.


Quellen

Häufige Fragen

Was muss eine technische Datei nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mindestens enthalten?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet Hersteller, eine technische Datei zu erstellen, bevor sie eine Maschine in Verkehr bringen. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus Anhang I der Richtlinie zu beurteilen. Dazu gehören unter anderem eine allgemeine Beschreibung der Maschine, Konstruktions- und Fertigungszeichnungen, Risikobeurteilung sowie die relevanten harmonisierten Normen, die angewendet wurden.

Wie lange muss die technische Datei aufbewahrt werden?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt vor, dass die technische Datei für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem letzten Herstellungsdatum der Maschine aufbewahrt werden muss. Bei Serienprodukten beginnt diese Frist mit dem Datum der zuletzt gefertigten Einheit. Die Unterlagen müssen auf Anfrage nationaler Behörden vorgelegt werden können.

Was ändert sich ab dem 20. Januar 2027 für die technische Datei?

Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EU. Hersteller benötigen ab diesem Stichtag eine neue EU-Konformitätserklärung nach den Anforderungen der Verordnung. Wer Maschinen in Verkehr bringt, muss bis zum 19. Januar 2027 eine Konformitätserklärung nach der bisherigen Richtlinie vorhalten und ab dem 20. Januar 2027 eine separate Erklärung nach der neuen Verordnung. Für Serienprodukte bedeutet das konkret zwei gültige Dokumente parallel. Die technische Datei bildet dabei die Grundlage für beide Erklärungen.

Welche Rolle spielen harmonisierte Normen für die technische Datei?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt als Vorschrift des New Legislative Framework lediglich grundlegende Sicherheitsanforderungen fest. Die detaillierten technischen Spezifikationen werden von den Europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC in harmonisierten Normen erarbeitet. Ist eine Maschine nach einer solchen Norm hergestellt worden, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, wird Konformität mit den Anforderungen aus Anhang I der Richtlinie vermutet. Die angewendeten Normen sind in der technischen Datei zu dokumentieren.

Welche Risiken entstehen, wenn Hersteller die Umstellung auf die neue Maschinenverordnung zu spät angehen?

Wer die Umstellung auf die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 zu spät angeht, riskiert lückenhafte Dokumentation und Sanktionen. Die Höhe dieser Sanktionen legen die EU-Mitgliedstaaten bis Oktober 2026 national fest. Da die technische Datei die Grundlage für beide Konformitätserklärungen bildet, ist eine frühzeitige Prüfung und Anpassung der Unterlagen empfehlenswert, um Unterbrechungen beim Inverkehrbringen von Maschinen zu vermeiden.


Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.