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EU-Konformitätserklärung: kostenlose Word-Vorlage für Maschinen
Sieben Abschnitte von „Hersteller" bis „Ort, Datum, Unterschrift" — jede Sektion mit Hinweistext, welche Angaben die Maschinenverordnung 2023/1230 erwartet. Inklusive Hinweis, wann stattdessen eine Einbauerklärung nötig ist.
Das steckt drin
- Alle Pflichtangaben der EU-Konformitätserklärung als fertige Gliederung
- Hinweistexte pro Abschnitt: Hersteller, Dokumentationsverantwortlicher, benannte Stelle, Normen
- Umstellungshinweis: Verweis auf 2023/1230 statt Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab 20.01.2027
- Abgrenzung: Wann eine Einbauerklärung statt Konformitätserklärung nötig ist
FAQ
Häufige Fragen
Was ist eine EU-Konformitätserklärung?
Die rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, dass eine Maschine allen einschlägigen Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften entspricht — ab dem 20. Januar 2027 der Maschinenverordnung 2023/1230, davor der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und wird in alleiniger Verantwortung des Herstellers abgegeben.
Welche Angaben sind Pflicht?
Hersteller (und ggf. Bevollmächtigter), der in der EU ansässige Dokumentationsverantwortliche, die eindeutige Identifizierung der Maschine, die Erklärung der Konformität mit Nennung der Rechtsvorschriften, ggf. die benannte Stelle, die angewandten harmonisierten Normen sowie Ort, Datum und Unterschrift. Genau diese Struktur bildet die Vorlage ab.
Muss die Konformitätserklärung der Maschine beiliegen?
Die Konformitätserklärung gehört zur Maschine und muss dem Betreiber zugänglich sein — sie ist Teil der mitzuliefernden Dokumentation und 10 Jahre aufzubewahren. In der Praxis bewährt: die Erklärung digital in der Maschinenakte hinter dem QR-Code der Maschine ablegen, versioniert und dauerhaft abrufbar. Genau das macht docks.io.
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