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Montageanleitung Vorlage (Word): für unvollständige Maschinen nach MVO
Zehn Kapitel von der Identifikation der unvollständigen Maschine bis zu den Angaben für die Betriebsanleitung der Endmaschine, jede Sektion mit Hinweistext. Im Anhang die EU-Einbauerklärung nach Anhang V Teil B mit allen Pflichtfeldern. Vorbereitet für die digitale Bereitstellung nach Art. 11 Abs. 7 der Maschinenverordnung.
Das steckt drin
- Gliederung nach Anhang XI der Verordnung (EU) 2023/1230 — Einbaubedingungen, Schnittstellen, Prüfungen nach dem Einbau
- Eigenes Kapitel für nicht oder teilweise erfüllte grundlegende Anforderungen: welche Schutzmaßnahmen der Integrator noch umsetzen muss
- Deckblatt mit Feldern für Adressat, vereinbarte Sprachfassung, Version und dauerhafte Abruf-URL (QR-Code)
- Anhang A: EU-Einbauerklärung nach Anhang V Teil B — alle Pflichtangaben als ausfüllbare Felder
Was Anhang XI von der Montageanleitung verlangt
Die Montageanleitung muss nach Anhang XI der Verordnung (EU) 2023/1230 die Bedingungen beschreiben, die für den korrekten Einbau der unvollständigen Maschine in die Endmaschine einzuhalten sind, damit Sicherheit und Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Adressat ist der Hersteller der Endmaschine, nicht der spätere Bediener. Die Vorlage gliedert das in zehn Kapitel:
- Identifikation und Adressat: unvollständige Maschine, Hersteller, Integrator, vereinbarte Sprachfassung.
- Einbaubedingungen: Einbaulage, Befestigung, Anschlüsse, Umgebungsbedingungen, zulässige Lasten.
- Sicherheitsrelevante Schnittstellen: Not-Halt-Kreis, Verriegelungen, geforderter Performance Level.
- Nicht oder teilweise erfüllte grundlegende Anforderungen und die offenen Schutzmaßnahmen des Integrators — das Kernkapitel.
- Prüfungen nach dem Einbau und Angaben für die Betriebsanleitung der Endmaschine.
- Bereitstellung: Zugangsweg, Sprache, zehn Jahre Verfügbarkeit nach Art. 11 Abs. 7.
Die Einbauerklärung im Anhang
Anhang A der Vorlage enthält die EU-Einbauerklärung nach Anhang V Teil B mit allen Pflichtangaben: Hersteller, Dokumentationsbevollmächtigter, Identifizierung, angewandte Anforderungen, Übermittlungszusage, Inbetriebnahmevorbehalt, Unterschrift. Nach Art. 11 Abs. 8 darf sie auch über eine in der Montageanleitung genannte Internetadresse oder einen maschinenlesbaren Code bereitgestellt werden, mindestens zehn Jahre lang.
FAQ
Häufige Fragen
Für welche Produkte ist die Vorlage gedacht?
Für unvollständige Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung: Antriebseinheiten, Handhabungsmodule, Zuführsysteme, Roboterarme ohne Endeffektor und andere Baugruppen, die erst durch den Einbau in eine Endmaschine eine bestimmte Funktion erfüllen. Für vollständige Maschinen gilt stattdessen die Betriebsanleitungs-Vorlage.
Ist die Einbauerklärung in der Vorlage enthalten?
Ja, als Anhang A mit allen Pflichtangaben nach Anhang V Teil B der Verordnung (EU) 2023/1230: Hersteller, Dokumentationsbevollmächtigter, Identifizierung, angewandte Anforderungen, Übermittlungszusage, Inbetriebnahmevorbehalt, Unterschrift. Bis zum 20. Januar 2027 gelten die Angaben nach Anhang II Teil 1 Abschnitt B der Maschinenrichtlinie, die inhaltlich weitgehend übereinstimmen.
Darf ich die Montageanleitung nur digital an den Integrator geben?
Ab dem 20. Januar 2027 ja (Art. 11 Abs. 7 MVO), wenn der Zugangsweg an der unvollständigen Maschine oder in einem Begleitdokument steht, die Anleitung druck- und speicherbar ist, auch bei Störung zugänglich bleibt und mindestens zehn Jahre online verfügbar ist. Verlangt der Integrator beim Kauf Papier, ist es innerhalb eines Monats kostenlos zu liefern.
Wie halte ich Montageanleitung und Einbauerklärung zehn Jahre abrufbar?
Mit einem festen Zugang pro unvollständiger Maschine, der nicht an der Unternehmens-Website hängt. docks.io legt Montageanleitung, Einbauerklärung und Sprachfassung versioniert unter einem permanenten QR-Code ab — der Integrator scannt, die Marktüberwachung findet es zehn Jahre später noch.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Worauf sich diese Seite stützt
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (Maschinenverordnung) — EUR-Lex
- Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) — EUR-Lex
- Europäische Kommission: Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Ausgabe 2.3 (PDF)
Maßgeblich ist der jeweilige Verordnungs- oder Normtext. Diese Seite ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.
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